Entscheidungsstichwort (Thema)
Steuervorteile bei VIP 2 Medienfonds
Leitsatz (amtlich)
Zur Berechnung der Schadensersatzleistung, wenn Steuervorteile angerechnet werden müssen.
Normenkette
BGB § 249
Verfahrensgang
LG Frankfurt am Main (Urteil vom 31.08.2010; Aktenzeichen 2-18 O 255/09) |
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers wird das am 31.8.2010 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des LG Frankfurt/M. - Az.: 2-18 O 255/09 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.393,60 EUR zzgl. Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9.5.2008 Zug um Zug gegen Übertragung seiner Kommanditbeteiligung an der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co KG zu bezahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klagepartei den Schaden zu erstatten, der dadurch entsteht, dass die Verlustzuweisung im Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG vom 4.11.2002 zukünftig vom Finanzamt nachträglich ganz oder teilweise aberkannt wird und die Klagepartei Steuernachzahlungen zu leisten hat oder dass der Klagepartei von der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG zukünftig Einnahmen bezüglich der Innenfinanzierung zugewiesen werden, die diese noch zu versteuern hat.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen Nachteilen, die in Erfüllung der Übertragung der Beteiligung an der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co KG entstehen, insbesondere von der hierfür anfallenden Gewerbesteuer, freizustellen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte den Kläger von zukünftigen, aus der Kommanditbeteiligung an der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co KG resultierenden Ansprüchen der VIP Medienfonds 2 GmbH & Co KG selbst, eines etwaigen Insolvenzverwalters oder ihren Gläubigern bis zur Höhe der noch ausstehenden Pflichteinlage freizustellen hat.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte für den Fall der nachträglichen Aberkennung der Verlustzuweisung bezüglich der Beteiligung des Klägers an der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co KG den entstehenden Zinsschaden einer Steuernachzahlung zu ersetzen hat.
Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der von dem Kläger gezeichneten Beteiligung an der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co KG im Nennwert von 25.000 EUR in Verzug befindet.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Zahlung von 899,40 EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.9.2009 für außergerichtlich entstandene Kosten der Rechtsverfolgung freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen werden die weitergehenden Berufungen der Parteien zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 38 % und die Beklagte 62 %, von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz haben der Kläger 30 % und die Beklagte 70 % zu tragen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für die erste Instanz auf "bis 22.000 EUR" und für die zweite Instanz auf "bis 19.000 EUR" festgesetzt.
Gründe
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Schadensersatz und Feststellung wegen einer angeblich fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an der ... VIP MEDIENFONDS 2 GmbH & Co. KG (im Folgenden: VIP 2) in Anspruch. Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst gem. § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen. Zu ergänzen ist insoweit nur, dass der Kläger erstinstanzlich hilfsweise zu seinem Antrag zu 1. - für den Fall der Anrechnung von Steuervorteilen auf eine Schadensersatzleistung - beantragt hat,
festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klagepartei den Schaden zu erstatten, der dadurch entsteht,
- dass die Verlustzuweisung im Zusammenhang mit der Zeichnung der Beteiligung an der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG vom 4.11.2002 vom Finanzamt nachträglich ganz oder teilweise aberkannt wird und die Klagepartei Steuernachzahlungen zu leisten hat,
- dass die durch die Klage zugesprochene Schadensersatzleistung von der Klagepartei zu versteuern ist und
- dass der Klagepartei von der ... VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG Einnahmen bezüglich der Innenfinanzierung zugewiesen werden, die diese noch zu versteuern hat.
Die Beklagte hat erstinstanzlich bereits die Einrede der Verjährung erhoben und hierfür auf eine Regelung in Ziff. 1a) der Beitrittserklärung verwiesen.
Das LG hat der Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Rückzahlung der Einlage zzgl. Agio nebst Verzugszinsen ab dem 2.9.2009 und Zug-um-Zug geg...