Normenkette
BGB §§ 133, 812 Abs. 1 S. 1
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 04.12.2020, Aktenzeichen 304 O 430/12, wird gem. § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurück gewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 200.000,00 festgesetzt.
Gründe
I. Die Parteien streiten über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erbfall nach M... F... (Erblasserin), verstorben am 5.12.2011.
Wegen des zugrunde liegenden Sachverhalts wird zunächst auf die umfassende Sachverhaltsdarstellung in der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
Die Parteien sind die Töchter der Erblasserin. Diese hinterließ drei notariell beurkundete Testamente, mit denen die Erblasserin die Beklagte zunächst als nicht befreite Vorerbin einsetzte, unter anderem Vermächtnisse zugunsten der Klägerin verfügte und die Klägerin zudem als Testamentsvollstreckerin zur Durchführung dieser Vermächtnisse bestimmte, später unter anderem die Beklagte zur unbeschränkten Erbin einsetzte und schlussendlich weitere Regelungen und Anordnungen über die Verteilung insbesondere des vorhandenen Immobilienvermögens traf. Die Klägerin nahm das Amt des Testamentsvollstreckers nach dem Ableben der Erblasserin an.
Im notariellen Testament vom 30.9.2002 (Anlage K1) heißt es auszugsweise wie folgt:
"Vorbemerkung:
Ich bin Eigentümerin einer landwirtschaftlichen Besitzung in Lamstedt, eingetragen in den Grundbüchern von Lamstedt Blatt ..., ... und ... sowie ...
Ich bin weiterhin Vorerbin des im Grundbuch von Rissen Blatt ... verzeichneten Grundbesitzes. Hier sind meine beiden Töchter, A... F... und C... P... Nacherben. Es ist mein Wunsch, daß meine Tochter A... F... den Grundbesitz in Rissen nach Eintritt des Nacherbfalls zu Alleineigentum erhält. Meine Tochter C... soll daher ihren Anteil an dem Grundbesitz in Rissen nach meinen Tod an ihre Schwester unentgeltlich übertragen.
1. Erbeinsetzung:
Ich setze hiermit als meine nicht befreite Vorerbin ein:
Meine Tochter C... F..., geboren ...
2. Vermächtnisse
Meine Erben beschwere ich mit folgenden Vermächtnissen:
a) Für den Fall, daß meine Tochter C... oder deren Erben ihre Schwester binnen einen Jahres nach meinem Ableben nicht den ererbten 1/2 Anteil an dem Grundbesitz in Rissen Blatt ... unentgeltlich übertragen hat, sind die Erben verpflichtet den gesamten von mir hinterlassenen Grundbesitz - mit Ausnahme der Wohn- und Wirtschaftsgebäude - Lamstedt und der dazugehörigen Ländereien von ca. 3 ha. - an meine Tochter A... F... zu Alleineigentum zu übertragen. ...
b) Für den Fall, daß meine Tochter C... den ererbten Anteil binnen der oben genannten Frist unentgeltlich an meine Tochter A... übertragen hat, sind die Erben nur verpflichtet einen 1/2 ideellen Anteil an den vorbezeichneten Ländereien an meine Tochter A... zu übertragen.
c) ...
Meine Erben beschwere ich desweiteren mit folgenden Vermächtnissen:
...
Meiner Tochter A... soll ein lebenslängliches Wohnrecht an der kleinen Wohnung ... eingeräumt werden.
3. Testamentsvollstreckung
Zum Zwecke der Durchführung der vorstehenden Vermächtnisse ordne ich Testamentsvollstreckung an.
Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich meine Tochter A... F....
Die Testamentsvollstreckerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ..."
Im weiteren notariellen Testament vom 9.3.2005 (Anlage K2) heißt es auszugsweise wie folgt:
"Vorbemerkung:
Die Erschienene hat unter dem 30.9.2002 ... ein Testament errichtet.
Dieses Testament soll nunmehr in einigen Punkten geändert werden.
Ich setze hiermit als meine unbeschränkte Erbin ein:
Meine Tochter C... F... ...
C... soll auch das kleine Waldstück (ca. 0,5 ha) haben, belegen am Schepsweg.
Meine Tochter C... soll A... nicht mehr ein lebenslängliches Wohnrecht ... einräumen.
Die übrigen Bestimmungen meines Testaments bleiben unverändert.
Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum Grundbesitz in Rissen, das Vermächtnis zugunsten meines Lebensgefährten H... K... sowie die Testamentsvollstreckerbestimmung. ..."
Im dritten und letzten Testament vom 9.8.2007 (Anlage K3) heißt es, teilweise mit handschriftlichen Änderungen und Ergänzungen, auszugsweise wie folgt:
"Ich habe unter dem 30.09.2002 ... und unter dem 09.03.2005 ... Testamente errichtet.
Diese Testamente möchte ich nunmehr wie folgt ändern:
In meinem Testament vom 30.09.2002 habe ich für den Fall, dass meine Tochter C... den ererbten Anteil am Haus in Rissen an A... überträgt, vorgesehen, dass meine Töchter die Ländereien zu je einem 1/2 ideellen Anteil erben.
Insofern treffe ich nunmehr folgende Teilungsanordnung:
A#... soll erhalten die große Weide an der Basbecker Straße zur Größe von ca. 4 ha, die teilweise verpachtet ist an den La...