Verfahrensgang
LG Hamburg (Aktenzeichen 308 O 145/22) |
Tenor
1. Die Berufungen der Antragsgegnerinnen gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 24.08.2022, Az. 308 O 145/22, werden zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Gründe
I. Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes von den Antragsgegnerinnen die Unterlassung des Vertriebs von Klappkisten mit Buchstabentafeln. Nach Rücknahme des auf Urheberrecht gestützten Hauptantrags geht die Antragstellerin (allein) aus Wettbewerbsrecht gegen die Antragsgegnerinnen vor.
Die Antragstellerin ist eine niederländische Warenhauskette. Seit 2002 betreibt die Antragstellerin über ihre deutsche Tochtergesellschaft, die H. GmbH & Co. KG Deutschland, H.-Filialen auch in Deutschland. Daneben vertreibt die Antragstellerin ihre Produkte in Deutschland über ihren deutschen Onlineshop unter https://www...
Das von der Antragstellerin vertriebene Verfügungsmuster (Asservat, Anlage ASt 3) ist eine "Buchstaben-Klappkiste", bestehend aus einer Klappkiste und Buchstaben zum Beschriften dieser Klappkiste. Das Angebot erfolgt in verschiedenen Farben, u.a. wie folgt:
((Abbildungen))
Markteinführung der H. Buchstaben-Klappkiste in Deutschland war im April 2020. Klappkiste und Buchstaben-Set werden von der Antragstellerin separat verkauft (Anlage ASt 8). Die Kiste wird mit dem Produktnamen "Buchstabentafel-Klappkiste" beworben (Anlage ASt 8). Es gibt sie in drei Größen (S, M und XS) und in verschiedenen Farben. Die Antragstellerin hat ihren Verfügungsantrag ausdrücklich auf die gesamte Modellreihe (S, M und XS) gestützt. Bis zum 18.07.2022, dem Zeitpunkt des Angebots des Verletzungsmusters in Deutschland, sind in Deutschland 94.382 H. Buchstaben-Klappkisten und 8.719 Buchstaben-Sets verkauft worden, mit diesen ist ein Gesamtumsatz von 589.912,- EUR erzielt worden. In den Niederlanden sind im gleichen Zeitraum knapp 1,3 Mio. H. Buchstaben-Klappkisten und knapp 190.000 H. Buchstaben-Sets verkauft worden.
Die Antragsgegnerin zu 1) ist ausweislich des Impressums unter L...de für die Bewerbung der Filialangebote und für Informationen zu den Filialen von L. verantwortlich (Anlage ASt 14). Außerdem organisiert und verantwortet die Antragsgegnerin zu 1) den deutschlandweiten Vertrieb der Waren von L.. Die Antragsgegnerin zu 3) ist eine L.-Regionalgesellschaft. Sie betreibt u.a. den L.-Markt am Grindelberg im Hamburg. Die Antragsgegnerin zu 2) ist die Lieferantin des Verletzungsmusters.
Das angegriffene Produkt (vgl. Asservat Anlage ASt 26, im Folgenden: "Verletzungsmuster"):
((Abbildung))
wurde im Aktionszeitraum vom 18.07.2022 bis zum 23.07.2022 auf dem deutschen Markt angeboten und sowohl auf der Webseite L...de (Anlage ASt 24) als auch in einem L.-Aktionsprospekt (Anlage ASt 25) beworben. Am 18.07.2022 wurden Exemplare des Verletzungsmusters im L.-Markt am Grindelberg in Hamburg verkauft. Sowohl in der Werbung (Anlagen ASt 24 und ASt 25) als auch auf der Verpackung (Anlage ASt 22) wurde die Bezeichnung "LIVARNO HOME" verwendet. Auch nach Ablauf des Aktionszeitraums wurden Exemplare des Verletzungsmusters in einem L.-Markt in Hamburg verkauft.
Zuvor hatte die Antragstellerin Anfang Juli 2022 von dem Vertrieb der angegriffenen Klappkisten mit Buchstabenset auf dem niederländischen Markt Kenntnis erlangt und hatte daraufhin die L. Nederland GmbH mit anwaltlichem Schreiben vom 05.07.2022 abmahnen lassen (Anlage ASt 28). Der deutsche Anwalt der Antragsgegnerin zu 2) teilte in der Folge mit, dass die deutschen L.-Gesellschaften nicht dazu bereit seien, den bevorstehenden Vertrieb der beanstandeten Klappkisten mit Buchstaben-Set in Deutschland zu unterlassen. Die Prozessvertreter der Antragstellerin stellten sodann aufgrund eigener Recherchen auf der deutschen L.-Webseite am 14.07.2022 fest, dass der Verkaufsstart des Verletzungsmusters in Deutschland angekündigt wurde.
Die H. Buchstaben-Klappkiste in Größe "S" kostet 5,50 EUR und das zugehörige, separat erhältliche H. Buchstaben-Set 3,50 EUR, daher insgesamt 9,- EUR. Das angegriffene "LIVARNO HOME" Produkt kostet als Set nur 3,99 EUR.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist am 20.07.2022 beim Landgericht eingegangen.
Die Antragstellerin hat gemeint, ihr stehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 3 lit. a und lit. b sowie §§ 4 Nr. 4, 8 Abs. 1 UWG zu.
Ihr Verfügungsmuster verfüge über wettbewerbliche Eigenart, da keines der auf dem Markt angebotenen Drittprodukte über die Kombination der folgenden Gestaltungsmerkmale verfüge:
- Die Wahl horizontaler Seiten-Streben an allen Außenseiten, die zu dem charakteristischen Linienmuster und damit zum "clean Look" der Kisten führten ("die Letterboard-Optik");
- mit jeweils nur zwei vertikalen Seitenleisten an den Innenseiten, die jeweils mittig an der Innenseite positioniert seien;
- die Breite der horizontalen Seiten-Streben betrage jeweils 4 mm;
- der Abstand zwischen den horizontalen Seiten-Streben sei jeweil...