Orientierungssatz

Einer Vorauszahlung auf eine bevorstehende Kapitalerhöhung einer GmbH ist jedenfalls dann die Erfüllungswirkung für die Einlageschuld zu versagen, wenn es an einer ausdrücklichen klaren und auch für die Gläubiger nachprüfbaren Zweckbestimmung bei Zahlung – Leistung auf die künftige Einlageschuld – fehlt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 646098

ZIP 1986, 1321

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