Orientierungssatz
Einer Vorauszahlung auf eine bevorstehende Kapitalerhöhung einer GmbH ist jedenfalls dann die Erfüllungswirkung für die Einlageschuld zu versagen, wenn es an einer ausdrücklichen klaren und auch für die Gläubiger nachprüfbaren Zweckbestimmung bei Zahlung – Leistung auf die künftige Einlageschuld – fehlt.
Fundstellen
Haufe-Index 646098 |
ZIP 1986, 1321 |
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