Entscheidungsstichwort (Thema)

Kaufvertrag über neuerrichtetes Haus als Werkvertrag. zur Einbeziehung der VOB. zum Minderungsanspruch und zu den Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung. Zur Luft- und Trittschalldämmung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Ein Vertrag mit einem Bauunternehmer über den Erwerb eines neu errichteten Hauses ist auch dann ein Werkvertrag, wenn das Haus bei Vertragsschluß bereits fertiggestellt ist (Anschluß BGH, 1987-04-15, IVa ZR 28/86, NJW 1987, 2374).

2. Die bloße Inbezugnahme der VOB/B genügt den Anforderungen des AGBG § 2 nicht, wenn der Auftraggeber ein Privatmann ist, der keinen Architekten eingeschaltet hat und mit dem Inhalt der VOB/B nicht vertraut ist, und der Auftraggeber ihm keine Möglichkeit verschafft hat, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der VOB/B Kenntnis zu nehmen (Anschluß OLG Hamm, 1988-06-24, 26 U 199/87, NJW-RR 1988, 1366).

3. Mit der Geltendmachung eines berechtigten Minderungsanspruchs durch den Besteller geht sein Mängelbeseitigungsanspruch ebenso unter wie das Mängelbeseitigungsrecht des Unternehmers.

4. Zu den Anforderungen an die Luft- und Trittschalldämmung einer in den Jahren 1982/83 errichteten Doppelhaushälfte.

5. Die Höhe eines Minderungsanspruchs bemißt sich grundsätzlich nach den Kosten für die Mängelbeseitigung zuzüglich eines etwa auch nach Mängelbeseitigung noch verbleibenden Minderwerts.

 

Orientierungssatz

Es besteht Einigkeit darüber, daß die Mindestanforderungen der DIN 4109 (1962) an die Trittschalldämmung nicht mehr modernen Wohnansprüchen genügen und die DIN 4109 (1962) jedenfalls insoweit überholt ist (vergleiche OLG Düsseldorf, 1982-12-14, 21 U 116/82, BauR 1984, 178). Ob dies auch für die in DIN 4109 (1962) niedergelegten Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung gilt, ist streitig (vergleiche OLG München, 1984-07-31, 9 U 1679/84, BauR 1985, 453; OLG Stuttgart, 1976-11-24, 6 U 27/76, BauR 1977, 279; OLG Köln, 1980-09-23, 15 U 262/79, BauR 1981, 475).

 

Normenkette

BGB § 634 Abs. 1 S. 3, Abs. 2, § 633; VOB B § 13; AGBG § 2; BGB § 631

 

Verfahrensgang

LG Bielefeld (Entscheidung vom 19.02.1987; Aktenzeichen 9 O 61/86)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538171

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