Verfahrensgang
LG Karlsruhe (Urteil vom 22.08.2014; Aktenzeichen 10 O 387/14) |
Tenor
1. Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des LG Karlsruhe vom 22.08.2014 - 10 O 387/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Gründe
I. Die Parteien streiten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um die Rechtmäßigkeit des nachstehend eingeblendeten, als Anlage Ast 4 in Printform vorgelegten Berichts über ein gegen den Verfügungskläger geführtes Ermittlungsverfahren.
Der Verfügungskläger (nachstehend: Kläger) betreibt eine Zahnarztpraxis in P., die er auf der Internetseite www.p.-e.de vorstellt. Im Juni 2014 wurde dort unter anderem mit einer "Rundumbetreuung in entspannter Atmosphäre" geworben und als Ziel der Behandlung eine "zahnmedizinische Betreuung auf höchstem funktionellem und ästhetischem Niveau" genannt. Ferner wurde ausgeführt, dass die moderne technische Ausstattung dazu beitrage, "Behandlungen meist schonend, schnell und nicht zuletzt erfolgversprechend durchführen zu können" (Anlage Ast. 1). Unter "Persönliche Informationen" wurde mitgeteilt, dass der Kläger am 30.01.1966 geboren wurde und Fachzahnarzt für Parodontologie ist; sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Implantologie.
Die Verfügungsbeklagte (nachstehend: Beklagte) verantwortet den Internetauftritt der Internetplattform www.t.de.
Am 06.06.2014 berichtete die "P. Zeitung" über ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, das gegen einen Zahnarzt "mit einer großen Praxis in P." wegen des Vorwurfs geführt werde, Zähne gezogen und durch Implantate ersetzt zu haben, "ohne dass dies in diesem Umfang medizinisch indiziert gewesen sein soll". Weiter wurde berichtet, es gebe neben einer Anzeigeerstatterin noch weitere Patienten, denen "auffallend viele Zähne gezogen worden seien"; bei einer Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen seien zahlreiche Patientenakten beschlagnahmt worden (vgl. Anlage Ast 5). Es folgten weitere Medienberichte über den Verdacht gegen einen "in P. praktizierenden Zahnarzt", wobei von einer Vielzahl von Anzeigen ("rund vier Dutzend Anzeigen"/"bislang 35 potentiell Geschädigte") berichtet wurde, die aufgrund der Berichterstattung über die Ermittlungen eingegangen seien (Anlage Ast 5).
Am 14.06.2014 veröffentlichte die Beklagte auf der Internetseite www.t.de den streitgegenständlichen, nachfolgend eingeblendeten Bericht über das gegen den Kläger gerichtete Ermittlungsverfahren.
"Rundumbetreuung" am gesunden Gebiss
Verdacht der Körperverletzung bei Zahnarzt
Ein Zahnarzt aus ... steht im Verdacht, Patienten gesunde Zähne gezogen zu haben. Die Kripo geht auch dem Vorwurf des Betrugs nach.
Gefährliche Körperverletzung und auch Abrechnungsbetrug werden einem 48-jährigen Zahnarzt aus ... angelastet. Die Dimension der Vorkommnisse ist so groß, dass Bernhard J., der Vizepräsident der Landeszahnärztekammer, von "krimineller Energie" spricht. Die Kriminalpolizei hat eine Ermittlungsgruppe eingerichtet und prüft auch den Vorwurf des Betrugs. Mit raschen Ergebnissen rechnet Staatsanwalt Bernhard E. aber nicht: "Das wird seine Zeit brauchen, wir stehen noch ganz am Anfang." Der Dentist soll "aus Profitgier" Patienten auch gesunde Zähne gezogen und bei Abrechnungen betrogen haben.
Als die erste Beschwerde über Unregelmäßigkeiten bei der Bezirkszahnärztekammer in Karlsruhe einging, sei sofort die Staatsanwaltschaft informiert worden, sagte J. der ... PRESSE: "Da kennen wir kein Pardon." Nachdem die "... Zeitung" über den Fall geschrieben hatte, kam eine Welle ins Rollen. Jetzt wird von "vier Dutzend Geschädigten" berichtet. Der Staatsanwalt bestätigte diese Angaben nicht. Der Staatsanwalt sprach von "zahlreichen Geschädigten".
Die Ermittlungen richten sich gegen eine Praxis, die 2010 eröffnet worden ist und mit "Rundumbetreuung in entspannter Atmosphäre" wirbt. "Zahnmedizinische Betreuung auf höchstem funktionellem und ästhetischem Niveau", wird versprochen. Die Behandlungen seien "meist schonend, schnell und nicht zuletzt erfolgversprechend". Die Berichte der mutmaßlichen Opfer vermitteln freilich einen gänzlich anderen Eindruck. Einem Patienten sollen bis zu 17 Zähne extrahiert worden sein. Der Facharzt für Paradontologie soll Zähne durch teuere Implantate ersetzt haben - sein Tätigkeitsschwerpunkt ist nach eigenen Angaben die Implantologie. Betroffene Patienten sollen Rechnungen über fünfstellige Beträge erhalten haben.
Vize-Präsident J. ist in seiner 36-jährigen Berufstätigkeit kein vergleichbarer Fall bekannt geworden. "Für 97 Prozent meiner Kollegen lege ich die Hand ins Feuer", sagte der Funktionär. Stimmten die Vorwürfe, "wäre dies eine Katastrophe". Das sehen die rund 150 Zahnärzte in ... und im ... genauso, sie fürchten um ihren Ruf, weil der Name des beschuldigten Kollegen nicht genannt wird.
Der Kläger trägt vor. er sei anhand der in dem Artikel enthaltenen Angaben identifizierbar; beispielsweise führten die Begriffe "Zahnarzt, P., Rundumbetreuung" in der Suchmaschi...