Verfahrensgang

LG Mannheim (Urteil vom 30.06.2015; Aktenzeichen 23 O 1/15)

 

Tenor

A. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Mannheim v. 30.7.2015 - 23 O 1/15 - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst:

I. 1. Es wird festgestellt, dass die Kläger zur gesamten Hand Inhaber der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nr. DWz 2 036 935 Wort: BAKTAT und der Nr. DWz 2 040 988 Wort: BAK eingetragenen deutschen Marken sind.

2. Die Beklagte wird verurteilt, der Eintragung der Kläger als Markeninhaber zu gesamten Hand gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) unter der Nr. DWz 2 036 935 Wort: BAKTAT und der Nr. DWz 2 040 988 Wort: BAK

Zug-um-Zug gegen Zahlung der Kläger von 3.000 EUR an die Beklagte

zuzustimmen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle bis zu 2 Jahren, zu vollstrecken an den jeweiligen Geschäftsführern, zu unterlassen, im Bereich der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Kläger im geschäftlichen Verkehr

a) für Obst und Gemüse in Salzlake eingelegt oder gekocht und / oder Konfitüren und / oder Paprikamark und / oder Wurst und / oder Käse und / oder Geflügel frisch oder gefroren und / oder getrocknete Hülsenfrüchte (nämlich Bohnen und / oder Erbsen und / oder Linsen) und / oder Tee

das Zeichen "BAKTAT" zu benutzen, nämlich dieses Zeichen auf den vorstehend bezeichneten Waren und / oder ihrer Aufmachung und / oder ihrer Verpackung anzubringen und / oder anbringen zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren anzubieten und / oder anbieten zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren in den Verkehr zu bringen und / oder in den Verkehr bringen zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren zu den genannten Zwecken zu besitzen und / oder besitzen zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren einzuführen und / oder einführen zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren auszuführen und / oder ausführen zu lassen, dieses Zeichen in der Werbung und / oder in Geschäftspapieren für die vorstehend bezeichneten Waren zu benutzen / und oder benutzen zu lassen;

b) für Obst und Gemüse in Salzlake eingelegt oder gekocht und / oder Konfitüren und / oder Gurken und / oder Oliven und / oder Bohnen und / oder Erbsen und / oder Okraschoten und / oder Streichwurst und / oder Leberwurst und / oder Rinderwurst als Konserven und / oder Paprikamark und / oder Tomatenmark und / oder Wurst und / oder Salami und / oder Geflügel frisch oder gefroren und / oder Speiseöle und / oder getrocknete Hülsenfrüchte (nämlich Bohnen und / oder Erbsen) und / oder Reis und / oder Grieß und / oder Honig und / oder Gewürze und / oder Teigwaren

das Zeichen "BAK" zu benutzen, nämlich dieses Zeichen auf den vorstehend bezeichneten Waren und / oder ihrer Aufmachung und / oder ihrer Verpackung anzubringen und / oder anbringen zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren anzubieten und / oder anbieten zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren in den Verkehr zu bringen und / oder in den Verkehr bringen zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren zu den genannten Zwecken zu besitzen und / oder besitzen zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren einzuführen und / oder einführen zu lassen, unter diesem Zeichen die vorstehend bezeichneten Waren auszuführen und / oder ausführen zu lassen, dieses Zeichen in der Werbung und / oder in Geschäftspapieren für die vorstehend bezeichneten Waren zu benutzen / und oder benutzen zu lassen;

c) das Zeichen

Abbildung

für die nachfolgend unter (1) bis (9) definierten Lebensmitteln zu benutzen, nämlich dieses Zeichen auf den nachfolgend unter (1) bis (9) definierten Lebensmitteln und / oder ihrer Aufmachung und / oder ihrer Verpackung anzubringen und / oder anbringen zu lassen, unter diesem Zeichen die nachfolgend unter (1) bis (9) definierten Lebensmittel anzubieten und / oder anbieten zu lassen, unter diesem Zeichen die nachfolgend unter (1) bis (9) definierten Lebensmittel in den Verkehr zu bringen und / oder in den Verkehr bringen zu lassen, unter diesem Zeichen die nachfolgend unter

(1) bis (9) definierten Lebensmittel zu den genannten Zwecken zu besitzen und / oder besitzen zu lassen, unter diesem Zeichen die nachfolgend unter (1) bis (9) definierten Lebensmittel einzuführen und / oder einführen zu lassen, unter diesem Zeichen die nachfolgend unter (1) bis (9) definierten Lebensmittel auszuführen und / oder ausführen zu lassen, dieses Zeichen in der Werbung und / oder in Geschäftspapieren für die nachfolgend unter (1) bis (9) definierten Lebensmittel zu benutzen / und oder benutzen zu lassen,

(1) Wachtelbohnen und / oder Rote Kidney Bohnen und / oder Couscous ...

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