Entscheidungsstichwort (Thema)
Risikoausschluss für Rennveranstaltungen in der Kfz-Kaskoversicherung
Leitsatz (amtlich)
1. Zum Risikoausschluss für "genehmigte kraftfahrt-sportliche Veranstaltungen", bei denen es auf die "Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt".
2. Eine als Gleichmäßigkeitsprüfung ausgestaltete Veranstaltung, bei der die Platzierung der Teilnehmer nicht - auch nicht als sekundäres Kriterium - von der Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abhängt und die auch nach den sonstigen Umständen nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ausgerichtet ist, fällt nicht unter den Risikoausschluss. Dass die Veranstaltung nach den Begleitumständen renntypisch ausgestaltet ist, reicht nicht aus.
Verfahrensgang
LG Karlsruhe (Urteil vom 14.05.2024; Aktenzeichen 8 O 225/23) |
Tenor
1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14.05.2024, Az. 8 O 225/23, aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 87.360,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.09.2023 zu zahlen.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Gegenstand des Rechtsstreits sind Ansprüche des Klägers aus einer bei der Beklagten abgeschlossenen Fahrzeugvollversicherung.
Der Kläger ist Eigentümer des PKW Porsche Cayman GT4 RS mit dem amtlichen Kennzeichen .... Das Fahrzeug ist bei der Beklagten Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 500,- EUR. Dem Versicherungsvertrag liegen die AKB Stand 01.07.2022 zugrunde (AH Beklagte I 13 ff.).
In den AKB finden sich folgende Regelungen:
"A.2.10 Was ist nicht versichert?
Genehmigte Rennen
A. 2.10.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.
(...)
E. 1 Welche Pflichten haben Sie im Schadensfall?
E 1.1 Bei allen Versicherungsarten
Aufklärungspflicht
E.1.1.3 Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten:
- (...)
- Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten
- (...)."
Auf Nachfrage hinsichtlich des Versicherungsschutzes durch den Kläger im Vorfeld zu der streitgegenständlichen Veranstaltung teilte die Beklagte mit Schreiben vom 09.05.2023 mit, dass für das Fahrzeug des Klägers Versicherungsschutz bei der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen bestehe, bei denen es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankomme, wie z.B. Fahrsicherheitstrainings oder Touristenfahrten auf Rennstrecken.
Der Kläger nahm mit dem PKW Porsche Cayman GT4 RS am 13.05.2023 an einer Veranstaltung auf dem Hockenheimring mit der Bezeichnung "Porsche Drivers Competition Pro" teil. Hierbei verunfallte der von dem Kläger persönlich gefahrene PKW auf gerader Strecke nach einer Linkskurve, indem das Fahrzeug ausbrach und nach links in einem Bogen abdriftete.
In der Rahmenausschreibung 2023 für die Porsche Drivers Competition Pro (i.F.: Rahmenausschreibung) finden sich folgende Formulierungen (AH Kläger I 19 ff.)
"8. Wertung der Erfolge
8.1 Jede 1/100 Sekunde Abweichung von der Referenzrunde wird mit einem Strafpunkt bewertet. Die Punkte aller Wertungsrunden werden addiert. Für nicht gefahrene Wertungsrunden werden 3.000 Punkte berechnet. Sieger ist der Fahrer mit der niedrigsten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet die geringere Punktzahl der ersten Wertungsrunde. Pokale werden für die ersten 10 der Wertung und die drei besten Damen vergeben. Für die Jahreswertung ist eine Einschreibung erforderlich. Gewertet werden alle ausgetragenen Gleichmäßigkeitsprüfungen.
(...)
10. Beschreibung der Veranstaltung
10.1 Die Veranstaltung dient nicht zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit und wird gemäß Modus 2 der DMSB-Rahmenausschreibunq Clubsport-Gleichmäßigkeitsprüfung durchgeführt:
(...)
10.2 Durchführung Porsche Drivers Competition Pro:
70 Minuten freies Fahren, aufgeteilt in 3 Sessions
2 Wertungen á 20-30 Minuten als Gleichmäßigkeitsprüfung
Die Teilnehmer werden einzeln auf die Strecke geschickt, es müssen möglichst gleichmäßige Rundenzeiten erreicht werden. Nach 20-30 Minuten wird die Prüfung durch Abwinken beendet. Vom Veranstalter wird eine Referenzrunde und je Veranstaltung die Anzahl der Wertungsrunden nach dem Training festgelegt. In der Referenzrunde setzt sich jeder Teilnehmer sein Wertungsgrundlagenzeit. Die erste Durchfahrt a...