Tenor
Die Untersuchungshaft des Angeschuldigten hat fortzudauern.
Die weitere Haftprüfung wird für die Dauer von drei Monaten dem Landgericht übertragen.
Die Beschwerde des Angeschuldigten gegen den Haftbefehl des Landgerichts vom 04. Juli 2008 ist erledigt.
Fundstellen
Haufe-Index 2578438 |
PStR 2009, 57 |
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