Verfahrensgang

LG Bonn (Aktenzeichen 16 O 48/13, 16 O 49/13)

 

Tenor

Gemäß § 20 Abs. 3 S. 4 SchVG i.V.m. § 246a Abs. 1 S. 1 AktG wird festgestellt, dass die Erhebung der beim LG Bonn unter den Aktenzeichen 16 O 48/13 und 16 O 49/13 rechtshängigen Klagen der Antragsgegner gegen den Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt 2 der Gläubigerversammlung der Antragstellerin vom 6.8.2013 mit dem folgenden Wortlaut:

...

dem Vollzug dieses Beschlusses nicht entgegensteht und Mängel dieses Beschlusses die Wirkung des Vollzugs unberührt lassen.

Die Antragstellerin hat die gerichtlichen Kosten des Freigabeverfahrens und ihre außergerichtlichen Kosten zu 1/3 zu tragen, die Antragsgegner haben die gerichtlichen Kosten des Freigabeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 2/3 zu tragen. Die Antragstellerin hat die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin zu 3) zu tragen. Die Antragsgegner zu 1) und 2) haben ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.

 

Gründe

I. Die Parteien - die Antragstellerin als Schuldnerin und die Antragsgegner jeweils als Inhaber von Schuldverschreibungen - streiten um die Freigabe eines Beschlusses der Gläubigerversammlung, der den Umtausch einer Anleihe in Aktien der Antragstellerin und neue Schuldverschreibungen vorsieht.

Die Antragstellerin ist die Muttergesellschaft des T-Konzerns. Sie wurde am 26.3.1999 als Aktiengesellschaft unter HRB 8xxx in das Handelsregister eingetragen. Ihr Grundkapital beträgt derzeit 111.720.000 EUR. Gegenstand des vorgenannten Konzerns sind die Produktion von Solarstrommodulen, der weltweite Vertrieb dieser Module und der weltweite Vertrieb von Großprojekten in Zusammenhang mit Solarstrom. Dabei übernimmt die Antragstellerin das Konzern-Controlling, das Konzern-Rechnungswesen, die Finanzierung, die Betreuung der Beziehungen zu Investoren und die Kommunikation. Die Aktien der Antragstellerin sind seit Juni 2003 an der H Wertpapierbörse notiert. Zum Bilanzstichtag am 31.12.2012 wies der im Bundesanzeiger veröffentlichte, allerdings nicht geprüfte und unter Änderungsvorbehalt stehende Jahresabschluss der Antragstellerin ein negatives Eigenkapital i.H.v. 38,3 Mio. EUR aus. Die Einzelheiten ergeben sich aus der als Anlage Ast 4 zur Gerichtsakte gereichten Ablichtung des betreffenden Jahresabschlusses. Nach einem ebenfalls unter Änderungsvorbehalt stehenden und nicht geprüften Zwischenabschluss zum 30.6.2013 betrug das negative Eigenkapital bereits 94,97 Mio. EUR. Einzelheiten ergeben sich aus einer eidesstattlichen Versicherung des zuständigen Vorstandsmitgliedes der Antragstellerin (Anlage Ast 5). U. a. vor dem Hintergrund dieser Daten und der entsprechenden wirtschaftlichen Entwicklung holte die Antragstellerin ein Sanierungsgutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein, das zwar zu einer positiven Fortführungsprognose gelangte, aber einen ganze Reihe von Restrukturierungsmaßnahmen als erforderlich ansah. Hinsichtlich der Details wird auf die als Anlage Ast 6 zur Gerichtsakte gereichte Anlage verwiesen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch eine erhebliche Reduzierung des Fremdkapitals: Die Antragstellerin ist derzeit mit den folgenden Fremdverbindlichkeiten belastet:

  • Darlehen der F (F; noch offen) 52,5 Mio. EUR,
  • Schuldschein-Darlehen von N (ausstehend) 90,0 Mio. EUR,
  • Schuldschein-Darlehen der E AG (ausstehend) 50,0 Mio. EUR,
  • Schuldschein-Darlehen der E AG (ausstehend) 97,0 Mio. EUR,
  • Schuldschein-Darlehen der T (ausstehend) 65,0 Mio. EUR,
  • Schuldschein-Darlehen der Q AG (ausstehend) 50,0 Mio. EUR,
  • börsennotierte Anleihe 2010/2017 (ausstehend) 387,1 Mio. EUR,
  • börsennotierte Anleihe 2011/2016 (ausstehend) 139,4 Mio. EUR.

Am 24.1.2013 gab die Antragstellerin eine Ad hoc-Mitteilung über die anstehende und mit gravierenden Einschnitten bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbundenen Restrukturierungsmaßnahmen heraus. Die Einzelheiten betreffend wird Bezug genommen auf die als Anlage Ast 10 zur Gerichtsakte gereichte Ablichtung. In Verhandlungen insbesondere mit den oben genannten Kreditinstituten einigte man sich am 18.6.2013 auf den Inhalt eines Termsheet. Danach soll zunächst das Kapital der Antragstellerin von aktuell 111.720.000 EUR auf dann 744.800 EUR herabgesetzt werden. Sodann ist vorgesehen, das (Sach-)Kapital der Antragstellerin um 14.151.200 EUR zu erhöhen. Beides wird dazu führen, dass die Alt-Aktionäre der Antragstellerin nur noch mit 5 % an der Gesellschaft beteiligt bleiben. Im Übrigen sollen neue Aktien ausgegeben werden, und zwar unter Ausschluss des Bezugsrechts der Alt-Aktionäre. Um nämlich im Ergebnis eine Umwandlung von Fremdverbindlichkeiten in Eigenkapital herbeizuführen und so eine finanzielle Restrukturierung der Antragstellerin zu bewirken, sollen die bisherigen Gläubiger ihre Forderungen teilweise als Sacheinlage einbringen, und zwar die Anleihe-Forderungen sowie die Schuldschein-Darlehen zu jeweils 55 % und das F-Darlehen zu 40 %. Die Forderungen aus den Schuldschein- und dem F-Darlehen bleiben zu 45 % bzw. zu 60 % besteh...

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