Entscheidungsstichwort (Thema)

Nachholung einer Ermächtigung des Wohnungseigentumsverwalters zur Prozeßführung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Fehlt es für die Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer durch den Verwalter an einem ermächtigenden Beschluß der Eigentümergemeinschaft, so hat das Gericht die vom Verwalter zu vertretenden Antragsteller auf den Mangel der Ermächtigung hinzuweisen und die Gelegenheit zu geben, die Ermächtigung auf einer einzuberufenden Eigentümerversammlung nachzuholen.

 

Normenkette

WoEigG § 27

 

Verfahrensgang

LG Köln (Beschluss vom 14.07.1989; Aktenzeichen 30 T 53/89)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541649

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