unanfechtbar

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Familienrecht. Keine Einbeziehung der niederländischen Altersrente in den Versorgungsausgleich

 

Leitsatz (amtlich)

Die niederländische Altersrente nach dem allgemeinen Altersgesetz vom 31.05.1956 (Algemene Ouderdomwet – AOW) ist nicht in den Versorgungsausgleich einzubeziehen, da es sich bei ihr um eine Minimalrente handelt, die aus Steuermitteln gespeist wird und auf deren Höhe die Dauer des Arbeitslebens und der Ehe ohne Einfluss ist.

 

Normenkette

BGB § 1587

 

Fundstellen

Haufe-Index 511657

FamRZ 2001, 1461

ZAP 2001, 195

OLGR Köln 2001, 312

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