Verfahrensgang

AG Aachen (Aktenzeichen 23 F 89/06)

 

Gründe

Die Zurücknahme der Berufung hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.

Die Berufungsklägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, § 516 Abs. 3 ZPO.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.524 EUR festgesetzt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2015752

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