rechtskräftig

 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Handels- und Gesellschaftsrecht. Unzulässige Kündigung eines auf die Erbringung von Werkstattleistungen beschränkten Vertrages mit einem Vertragshändler

 

Leitsatz (amtlich)

Hat sich ein Automobilhersteller verpflichtet, eine gerade auch in seinem Interesse erfolgte spezielle Ausgestaltung eines Vertragshändlervertrages (hier: Aufspaltung in zwei selbständige, aber in ihrem Bestand voneinander abhängige Verträge über Vertrieb und Werkstattleitungen) nur unter Wahrung der Interessen seiner beiden Vertragspartner zu ändern, stellt die im Hinblick auf eine geänderte Geschäftspolitik des Herstellers erfolgte Kündigung nur des die Werkstattleistungen betreffenden Vertrages (Vertragsteils) eine unzulässige Teilkündigung dar.

Die Kündigung verstößt zudem gegen § 242 BGB.

 

Normenkette

HGB § 89; BGB § 242

 

Fundstellen

BB 2001, 1759

OLGR Düsseldorf 2001, 80

OLGR Frankfurt 2001, 80

OLGR Hamm 2001, 80

OLGR Köln 2001, 241

OLGR Köln 2001, 80

KG-Report 2001, 80

OLGR----- 2001, 80

OLGR-BHS 2001, 80

OLGR-CBO 2001, 80

OLGR-KSZ 2001, 80

OLGR-KS 2001, 80

OLGR-MBN 2001, 80

OLGR-NBL 2001, 80

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