Entscheidungsstichwort (Thema)
Greifen von § 25 HGB für monatliche Pauschalvergütung aus Beratervertrag bei Fortbestand der ursprünglichen Einzelfirma; Zur Wirksamkeit eines Beratervertrags bei 10-jähriger Laufzeit
Leitsatz (amtlich)
Die Haftungsfolge aus § 25 Abs. 1 HGB kommt auch dann zum Zuge, wenn einzelne Vermögensbestandteile oder Betätigungsfelder von der Übernahme ausgenommen sind, solange nur der den Schwerpunkt des Unternehmens bildende wesentliche Kern übernommen wird, so dass sich der nach außen für die beteiligten Verkehrskreise in Erscheinung tretende Tatbestand als Weiterführung des Unternehmens in seinem wesentlichen Bestand darstellt.
Auf die Kenntnis von dem Fortbestand der ursprünglichen Einzelfirma kommt es im Rahmen des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB nicht an.
Ansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis, die nach dem Übernahmezeitpunkt fällig werden, sind von § 25 HGB erfasst.
Eine vereinbarte zehnjährige Vertragslaufzeit für eine Beratertätigkeit ist nicht unwirksam.
Normenkette
HGB § 25; BGB §§ 138, 305, 624
Verfahrensgang
LG Bonn (Urteil vom 09.07.2013; Aktenzeichen 10 O 263/12) |
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des LG Bonn vom 9.7.2013 - 10 O 263/12 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger an den Kläger 76.160 EUR zu zahlen,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.1.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 28.2.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.3.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.4.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.5.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.6.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.7.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.8.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.9.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.10.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.11.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.12.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.1.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 28.2.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.3.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.4.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.5.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.6.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.7.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.8.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.9.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.10.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.11.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.12.2010 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 30.1.2011 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 2.380 EUR für die Zeit vom 28.2.2011 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.760 EUR für die Zeit vom 30.1.2009 bis zum 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 4.760 EUR für die Zeit vom 30.12.2009 bis 23.12.2011,
- zzgl. Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über...