Orientierungssatz

Bei einer GmbH kann eine Bareinlage grundsätzlich nicht durch Erfüllungssurrogate erbracht werden. So ist eine Kapitalerhöhung im Wege des „Ausschüttungs-Rückhol-Verfahrens” nur durch Sacheinlage und durch Einhaltung der hieran geknüpften Prüfungs- und Publizitätserfordernisse möglich.

 

Fundstellen

Haufe-Index 646009

BB 1990, 1594

ZIP 1990, 717

GmbHR 1990, 510

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