Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertrag über die Installation von Breitbandkabelanschlüssen in Mehrfamilienhaus: Konkurrenzschutz und übliche Vertragsdauer

 

Leitsatz (redaktionell)

Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist immanenter Bestandteil eines Vertrages zwischen einem Hauseigentümer und einem Breitbandkabelanschlüsse zur Verfügung stellenden Unternehmer über die Installation von Breitbandkabelanschlüssen, daß der Hauseigentümer während der Dauer des Vertrages nicht Konkurrenten des Unternehmers die Errichtung anderer zentraler Anlagen zum Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen gestattet. Ist eine Vertragsdauer nicht vereinbart, so gilt die in diesem Bereich übliche Vertragsdauer. Sie beträgt nach den Feststellungen des Senats mindestens 12 Jahre.

 

Normenkette

BGB §§ 133, 157, 242, 276, 305

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541645

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