Entscheidungsstichwort (Thema)
Vertrag über die Installation von Breitbandkabelanschlüssen in Mehrfamilienhaus: Konkurrenzschutz und übliche Vertragsdauer
Leitsatz (redaktionell)
Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung ist immanenter Bestandteil eines Vertrages zwischen einem Hauseigentümer und einem Breitbandkabelanschlüsse zur Verfügung stellenden Unternehmer über die Installation von Breitbandkabelanschlüssen, daß der Hauseigentümer während der Dauer des Vertrages nicht Konkurrenten des Unternehmers die Errichtung anderer zentraler Anlagen zum Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen gestattet. Ist eine Vertragsdauer nicht vereinbart, so gilt die in diesem Bereich übliche Vertragsdauer. Sie beträgt nach den Feststellungen des Senats mindestens 12 Jahre.
Normenkette
BGB §§ 133, 157, 242, 276, 305
Fundstellen
Dokument-Index HI541645 |
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