Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietminderung wegen Bleigehalts vom Trinkwasser in Büroräumen
Leitsatz (redaktionell)
Ein Bleigehalt von 0,23 mg in dem Trinkwasser von Büro- und Lagerräumen rechtfertigt eine Mietminderung von allenfalls 5% des Mietzinses.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 541774 |
NJW 1992, 51 |
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