Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietminderung wegen Bleigehalts vom Trinkwasser in Büroräumen

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Bleigehalt von 0,23 mg in dem Trinkwasser von Büro- und Lagerräumen rechtfertigt eine Mietminderung von allenfalls 5% des Mietzinses.

 

Normenkette

BGB § 537 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 541774

NJW 1992, 51

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