Entscheidungsstichwort (Thema)

Begriff der Sittenwidrigkeit; Zulässigkeit der Vereinbarung eines verlorenen Zuschusses bei Abschluß eines gewerblichen Mietvertrages

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Die Vorschrift des BGB § 138 Abs 1 hat im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Verhaltens gegenüber dem Geschäftspartner vorwiegend die Funktion, den Schwächeren gegen wirtschaftliche und intellektuelle Übermacht zu schützen.

2. Die Zusatzvereinbarung zu einem gewerblichen Mietvertrag, wonach bei Abschluß des Vertrages ein "verlorener Zuschuß" (Eintrittsgeld) in Höhe von 200.000 DM zu bezahlen ist, verstößt nicht gegen die guten Sitten.

3. Ein solches "Eintrittsgeld" ist nicht als Vertragsstrafe anzusehen. Deshalb sind BGB § 343 und AGBG § 11 Nr 6 nicht anzuwenden.

 

Normenkette

BGB § 138 Abs. 1, § 343; AGBG § 11 Nr. 6

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541762

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