Verfahrensgang

LG München I (Aktenzeichen 29 O 25657/12)

 

Tenor

1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 10.04.2015, Az. 29 O 25657/12, wird zurückgewiesen und die Klage hinsichtlich der Hilfsanträge 3 und 4 abgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Klagepartei zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ebenfalls ohne Sicherheitsl

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis zu 3.000,00 EUR festgesetzt.

 

Gründe

I. 1.) Die Kläger machen Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten bzw. wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds SH. I. F. AG & Co. Altersvorsorgefonds KG ("SH. 1") sowie wegen des Beitritts zum SH. I. F. AG & Co. Renditefonds 6 KG ("SH. 2") geltend.

Gemäß § 540 Abs.1 Satz 1 Nr.1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen im landgerichtlichen Urteil Bezug genommen.

Mit ihrer am 04.12.2012 erhobenen und am 15.12.2012 zugestellten Klage beantragten die Kläger zunächst Folgendes:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 34.380,- EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank aus 34.380,- EUR ab dem 01.07.2012 Zug um Zug gegen Abtretung aller Rechte aus der Kommanditbeteiligung an der SH. I. F.GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG, Anteils-Nr. ...485, mit einer Beteiligungssumme von 60.000,- EUR zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 39.400,- EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 39.400,- EUR ab dem 01.07.2012 Zug um Zug gegen die Abtretung aller Rechte aus der Kommanditbeteiligung an der SH. I. F. GmbH & Co. Renditefonds 6 KG, Anteils-Nr. ...327, mit einer Beteiligungssumme von 60.000,- EUR zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verpflichtet, die Kläger von allen Verbindlichkeiten aus der Kommanditbeteiligung an der SH. I. F. GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG, Anteils-Nr. ...485, mit einer Beteiligungssumme von 60.000,- EUR freizustellen.

4. Die Beklagte wird verpflichtet, die Kläger von allen Verbindlichkeiten aus der Kommanditbeteiligung an der SH. I. F. GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG, Anteils-Nr. ...327, mit einer Beteiligungssumme von 60.000,- EUR freizustellen.

5. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 5.284,74 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 5.284,74 EUR seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

6. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 3.007,21 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 3.007,21 EUR seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

7. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger einen Betrag in Höhe von 3.770,16 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

8. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung zu Ziffer 1 in Verzug befindet.

9. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung zu Ziffer 2 in Verzug befindet.

Mit Beschluss des Amtsgerichts München - Insolvenzgericht - vom 14.03.2013, Az.: 1501 IN. 606/13, wurde über die SH. I. F. GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt A. W. B. bestellt. Mit Beschluss vom 21.03.2013 stellt das Landgericht München I die Unterbrechung des Verfahrens fest. Sodann eröffnete das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - mit Beschluss vom 26.04.2013 das Insolvenzverfahren über die SH. I. F. GmbH. Zum Insolvenzverwalter wurde wiederum der jetzige Beklagte, Rechtsanwalt A. W. B., bestellt.

Mit Schriftsatz vom 19.02.2014, eingegangen am 24.02.2014, stellte die Klagepartei ihr Passivrubrum auf den Insolvenzverwalter um. Zudem änderte sie ihre Klage und stellte nunmehr folgende Anträge:

1. Es wird zur Insolvenztabelle festgestellt, dass der Klagepartei im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SH. I. F. GmbH, ... A., Aktenzeichen im Insolvenzverfahren 1501 IN. 606/13, eine Insolvenzforderung in Höhe von 126.040,- EUR Zug um Zug gegen die Abtretung aller Rechte aus der Kommanditbeteiligung an der SH. I. F. GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG, Anteils-Nr. ...485, mit einer Beteiligungssumme von 60.000,- EUR und aus der Kommanditbeteiligung an der SH. I. F. GmbH & Co. Renditefonds 6 KG, Anteils-Nr. ...327, mit einer Beteiligungssumme von 60.000,- EUR zusteht.

2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Gegenleistung zu Ziffer 1 in Verzug befindet.

Der Beklagte beantragte

Klageabweisung.

Mit Endurteil vom 10.04.2015 wies das Landgericht ...

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