Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 19.04.2001; Aktenzeichen 26 O 10971/00)

 

Tenor

  • I.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 19.4.2001 wird zurückgewiesen.

  • II.

    Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

  • III.

    Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

    Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von DM 130.000,- abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV.

    Die Beschwer der Beklagten übersteigt DM 60.000,-.

 

Tatbestand

Der Kläger, gesetzlich vertreten durch seinen Betreuer, begehrt von der Beklagten als alleiniger Testamentserbin im Wege der Stufenklage Auskunft über den Wert von Nachlassgegenständen/Nachlassteilen durch Vorlage schriftlicher Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen bzw. durch Vorlage von Belegen.

Die Parteien sind Geschwister und einzige Abkömmlinge der am 2.11.1995 verstorbenen Erblasserin, ihrer Mutter ... Der Kläger steht wegen geistiger Behinderung unter Betreuung seines Prozessbevollmächtigten.

Aufgrund notariellen gemeinschaftlichen Testaments vom 24.3.1975 (Anlage K 2) ist die Beklagte nach Vorversterben ihres Vaters alleinige Nacherbin geworden.

Mit vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung (Anlage K 14) verzichtete der Betreuer mit Schreiben vom 20.10.1998 auf das für den Kläger ausgesetzte testamentarische Vermächtnis und machte Pflichtteilsansprüche geltend (Anlage K 13).

Der frühere und auch der jetzige Betreuer des Klägers haben die Beklagte wiederholt zur Auskunftserteilung über den Nachlassbestand und zur Vorlage von Wertermittlungsgutachten aufgefordert.

Zur Verjährungsunterbrechung erhielt der Betreuer des Klägers auf Anforderung ein schriftliches Pflichtteilsanerkenntnis der Beklagten vom 29.10.1998 nebst Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 30.6.1999 hinsichtlich Zinsansprüchen, verlängert bis zum 30.6.2000 (Anlage K 28). In der Folgezeit erstellte die Beklagte ein Nachlassverzeichnis nebst Anlagen, u.a. ein Gutachten über den Unternehmenswert der wirtschaftlichen Einheit Circus Krone per 1.1.1993 bzw. 2.11.1995, und schriftliche Verkehrswertgutachten zu den zum Nachlass gehörigen Grundstücken ... (Klageantrag 1. e), ... (Klageantrag 1. f), ... (Klageantrag 1. g) und ... (Klageantrag 1. h).

Der Kläger hat die Auffassung vertreten, dass die vorprozessual erteilten Auskünfte völlig unzureichend seien.

Er hat beantragt:

  • 1.

    Die Beklagte wird verurteilt, Auskunft über den Wert nachstehender Nachlassgegenstände/Nachlassteile des Nachlasses der am 2.11.1995 verstorbenen Frau ... wie folgt zu erteilen:

    • a)

      Gesellschaftsanteil (96 %) an der ...

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • b)

      Gesellschaftsanteil (97 %) an der ...

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • c)

      Gesellschaftsanteil (98 %) an der ...

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • d)

      Anwesen ... eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ... Gemarkung ...

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • e)

      Anwesen ... eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ... Gemarkung ... Blatt ...

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • f)

      Anwesen ... eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ... Gemarkung ... Band ...

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • g)

      Anwesen ... eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ... Gemarkung

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • h)

      Anwesen ... eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts ... Gemarkung ...

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • i)

      Konto Nr. ... der ... durch Vorlage eines Kontoauszuges oder einer Bankbestätigung per 2.11.1995,

    • j)

      Forderung gegen die ... aus Verrechnungsdarlehen

      durch Vorlage entsprechender Belege,

    • k)

      Einrichtungsgegenstände gemäß Aufstellung der Beklagten durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • l)

      Schmuck gemäß Aufstellung der Beklagten

      durch Vorlage eines schriftlichen Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen über den Wert per 2.11.1995,

    • m)

      Forderung aus Vermögenssteuer 1995

      durch Vorlage des Vermögenssteuerbescheides 1995,

    • n)

      Forderung aus Kirchensteuer 1991-1995

      durch Vorlage der Kirchensteuerbescheide 1991-1995,

    • o)

      Forderung aus Einkommenssteuer 1994 nebst Zinsen

      durch Vorlage des Einkommenssteuerbescheides 1994,

    • p)

      Forderung aus Umsatzsteuer 1994 (betreffend Einnahmen aus Vermietung)

      durch Vorlage des Umsatzsteuerbescheides 1994,

    • q)

      Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer 1995 (betreffend Einnahmen aus Vermietung)

      durch Vorlage des Umsatzsteuerbescheides 1995,

    • r...

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