Entscheidungsstichwort (Thema)
Unterlassung. Postmortales Persönlichkeitsrecht
Leitsatz (redaktionell)
Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus kann auch Entscheidungen über das Recht am eigenen Bild des Verstorbenen umfassen.
Normenkette
KUG § 22; BGB § 164; GG Art. 1f
Verfahrensgang
LG München I (Urteil vom 21.12.1999; Aktenzeichen 24 O 5222/99) |
Tenor
I. Auf die Berufungen der Klägerin und des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I, 24. Zivilkammer, vom 21.12.1999 aufgehoben.
II. Dem Beklagten wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu DM 50.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 1 Monat, oder Ordnungshaft bis zu 1 Monat untersagt, folgende beleidigende Erklärungen abzugeben oder zu verbreiten:
Ich habe mir sehr lange überlegt, ob ich Ihnen überhaupt schreiben soll, aber es führt kein Weg daran vorbei, denn zu Ihren zehn Anrufen mitten in der Nacht muß ich Stellung nehmen.
Sie überraschen mich immer wieder, denn jedesmal wenn ich meine Sie könnten nicht mehr tiefer in meinem Ansehen sinken, schaffen Sie es wieder ein Stück.
Der Volksmund sagt: „Kinder- und Besoffenenmund tun die Wahrheit kund.” Es war natürlich ganz klar, dass Sie wieder einmal sturzbetrunken waren, als Sie mich um Mitternacht anriefen.
Sie lallten, dass Sie mich noch immer mehr lieben als Ihre Kinder. Das wundert mich nicht, denn mich hassen Sie weil ich Ihnen die Wahrheit gesagt habe und Sie diese nicht vertragen können. Außerdem haben Sie Ihre Kinder nie geliebt, denn sonst hätten Sie die ersten beiden nicht zu Pflegeeltern abgeschoben und die, die Sie nach … bekommen hatten, nicht abgetrieben. Mir ist auch noch sehr bewusst, dass Sie nach der Heirat mit dem Zuhälter, … leiblichem Vater, Herrn … geheiratet haben. Sie sagten immer über Herrn … dass Sie ihn nie geliebt haben, sondern dass Sie ihn nur geheiratet haben, um einen Vater für … zu haben. Auch Ihre Angabe, dass Sie nie die Windeln gewechselt haben weil das Herr … machen konnte, spricht Bände über Ihre sogenannte „Mutterliebe”.
Sie sagten, Sie haben alles für Ihren Sohn getan seit Sie wissen, dass … AIDS hat. Das stimmt. Sie haben alles getan um sein Leben unerträglich zu machen. Er hat Ihnen von seiner Krankheit im Vertrauen erzählt, denn er wollte nicht, dass es jeder weiß. Sie haben nur ein paar Stunden gebraucht um es jedem im Verwandtschafts- und Bekanntenkreis zu erzählen. Man sieht daran wie sehr Sie Ihren Sohn respektiert haben. Sie sind keine Mutter, Sie sind eine Beleidigung für dieses Wort.
Als seine Krankheit ausbrach haben Sie Ihren Sohn belogen und betrogen, ihn psychisch und physisch misshandelt, nur um schnell an das Erbe zu gelangen. Sie sagten zu ihm, Sie müssten für seine Pflege bei mir zuhause finanziell aufkommen. Sie drohten ihm, dass Sie ihn mit der Polizei abholen lassen und in ein Heim stecken. Bis zu seinem Tode hat Ihr Sohn panisch geschrien, wenn er eine Sirene hörte, weil er dachte, er wird jetzt abgeholt.
Sie haben zu seinen Lebzeiten versucht einen Keil in unsere elfjährige Beziehung zu treiben, da Sie nicht sehen können, wenn andere glücklich sind. Sie haben seine Wohnung und sein Telefon gekündigt, seine Bank, die … Bank aufgesucht und illegal die Kontobewegungen der letzten sechs Jahre ausspioniert, und Sie haben hinter meinem Rücken versucht, die Aidspflege abzumelden.
Macht so etwas eine „Mutter”? Nein. Deshalb sind Sie auch keine Mutter. Sie waren nur ein schwangerer Bauch, weiter nichts. Sie sind eine böse, alte verhärmte Frau, die nur auf ein verpfuschtes Leben zurückschauen kann.
Sie haben mich verleumdet, machen bei mir Telefonterror, haben mir Urkundenfälschung und Unterschlagung unterstellt, mir gedroht, dass Sie mich umbringen lassen und Sie versuchen mich mit Klagen zu überziehen.
Sie haben mir auch unterstellt, ich hätte Sie aus meiner. Wohnung geworfen. Auch das ist nicht wahr. Es war Ihr Sohn, denn er wollte Sie nicht mehr sehen, denn auch er merkte besonders in den letzten Wochen seines Lebens, dass er gar keine Mutter hat. Da Sie mir auch nicht alle meine Schlüssel zurückgegeben haben, werde ich auch meine neuen Schlösser Ihnen in Rechnung stellen.
Ihr Sohn würde sich im Grab umdrehen, wenn er wüsste, dass Sie ihn zu sich ins Grab umbetten lassen wollen. Er wollte immer in meiner Nähe am Nordfriedhof liegen. Er wollte auch nicht, dass irgendwer in schwarz gekleidet erscheint, aber das war Ihnen, wie immer, auch egal, denn Sie können nur eines: die Gefühle oder Wünsche anderer Leute mit Füßen treten.
Und Sie lallen auf mein Band, ich solle Sie anrufen und Ihnen helfen?
Sie würden in meinen Augen in eine geschlossene Anstalt gehören. Sie sind widerlich, ekelhaft und vulgär wie Ihr Aufzug bei der Beerdigung. Ich wurde sogar angesprochen, wer diese „Bordsteinschwalbe” ist.
Bei der letzten Verhandlung stellten Sie Antrag auf Prozesskostenhilfe, dies können aber nur Asylanten und Sozialhilfeempfänger. Ich frage mich, wie sich eine Sozialhilfeempfängerin in einem Jahr zwei nagelneue Au...