Verfahrensgang
Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg (Aktenzeichen VK 15/00 MD) |
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Vergabestelle wird der Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg vom 24.2.2001, Az.: VK 15/00 MD, aufgehoben.
Der Antrag der Beteiligten zu 2) auf Feststellung einer Rechtsverletzung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg sowie die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2) zu tragen.
Es wird festgestellt, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes durch die Vergabestelle sowohl im Verfahren vor der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg als auch im Beschwerdeverfahren jeweils notwendig war.
Gründe
I. Die Vergabestelle, ein öffentlicher Auftraggeber, schrieb die Vergabe von Abfallentsorgungsdienstleistungen für die Landkreise Q., H. und W. auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), europaweit im offenen Verfahren aus. Die Leistungen wurden in drei Losen ausgeschrieben; die Erbringung der Dienstleistungen bezog sich auf in den unterschiedlichen Landkreises variierende Zeiträume im Gesamtzeitraum vom 1.1.2001 bis zum 31.12.2006. Dabei beinhaltete das Los 1 nach der Gliederung der Leistungsbeschreibung die Einsammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen einschließlich Behälterbereitstellung und Behälterservice; als Option war die Einsammlung und der Transport von Bioabfällen sowie der Betrieb eines Identsystems vorgesehen. Los 2 betraf die Einsammlung und den Transport von Sperrmüll, verbotswidrigen Abfalllagerungen und Weihnachtsbäumen mit der Option „Einsammlung und Transport von Baum- und Strauchschnitt”. Los 3 beinhaltete die Sammlung und die Entsorgung von Schadstoffen aus Haushalten und aus anderen Bereichen. Die Vergabestelle hat Nebenangebote zugelassen. In jedem Falle war ein Hauptangebot abzugeben. Der Schlusstermin für den Angebotseingang war der 16.3.2000. Die Zuschlags- und Bindefrist endete am 31.8.2000.
In der Vergabebekanntmachung gab die Vergabestelle als Zuschlagkriterium das „wirtschaft-liches Angebot” an; der niedrigste Preis allein sei nicht entscheidend. Im Einzelnen wurde auf die Verdingungsunterlagen verwiesen. In den Verdingungsunterlagen, dort in Anlage I „Be-werbungsbedingungen”, heißt es u.a., dass sich die Angebotsbewertung nach § 25 VOL/A und nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit richten soll. Sodann heißt es weiter:
„Dabei werden die Angebotspreise entsprechend dem Anteil der abgefragten Positionen am Gesamtumfang des Loses bewertet. Die Gewichtung der einzelnen Positionen richtet sich dabei nach den Faktoren, die in der Anlage III aufgelistet sind.
Sonstige Kriterien: Es wird die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Bieters in die Bewertung einbezogen.
Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, das unter Berücksichtigung der genannten Kriterien als das wirtschaftlichste erscheint.” (Ziffer 3 der Bewerbungsbedingungen)
In den jeweiligen Anlagen III, den Bewertungsschemata für die einzelnen Lose, ist jeweils verbal und tabellarisch die Ermittlung der für die Bewertung heranzuziehenden Preise dargestellt. In ein jedes Bewertungsschema sind neben den Grundleistungspositionen eines jeden Loses auch die Optionen sowie die Alternativpositionen einbezogen, wobei diese entsprechend der „Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts” rechnerisch mit in die Bewertung einfließen sollten. Zur Erläuterung der einzelnen Berechnungsschritte der Bewertungsschemata hatte die Vergabestelle ausgeführt, dass die dabei verwendeten Vordersätze und veranschlagten Laufzeiten lediglich der einheitlichen Ermittlung des Gesamtpreises eines jeden Angebotes dienten und nicht als auftragsrelevante Angaben zu verstehen seien. Die Vergabestelle hatte davon abgesehen, einen Gesamtpreis abzufragen.
Wegen der weiteren Einzelheiten der Ausschreibung wird auf den Inhalt der Verdingungsunterlagen Bezug genommen.
Die Verdingungsunterlagen wurden von insgesamt 29 Unternehmen abgefordert. Während des Laufes der Angebotsfrist wurden von den Bewerbern insgesamt zwanzig Anfragen zur Lei- stungsbeschreibung an die Vergabestelle bzw. an den in den Ausschreibungsunterlagen und in der Bekanntmachung benannten Ansprechpartner, die A. GmbH H. gerichtet; u.a. wandte sich auch die Beteiligte zu 2) an die A. GmbH mit Einzelfragen zur Leistungsbeschreibung in den Losen 1 und 2, darunter auch mit einer Bitte um Informationen über die Art und Anzahl der aufgestellten Hausmüllbehälter in den einzelnen Gemeinden. Rügen zur Leistungsbeschreibung wurden von keinem der Bewerber erhoben.
Zum Ende der Angebotsfrist lagen Angebote von insgesamt dreizehn Unternehmen vor, darunter ein Haupt- und zwei Nebenangebote der N. GmbH, die in den o.g. Landkreisen bereits in der Vergangenheit Entsorgungsdienstleistungen erbracht hatte, sowie je ein Hauptangebot der Beteiligten zu 2) und der B. GmbH C.
Im Ergebnis der Wertung, der die in den Ausschreibungsunterlag...