Entscheidungsstichwort (Thema)

Wegfall der Geschäftsgrundlage: Rückzahlungsanspruch der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

 

Orientierungssatz

Es versteht sich für einen Schwiegersohn in der Regel von selbst, daß die Zuwendungen der Schwiegereltern zwecks Hausbau in erster Linie der Tochter zuliebe erfolgen und stillschweigend vorausgesetzt wird, daß die Ehe fortbesteht. Nach Scheidung der Ehe können die Eltern daher den auf den Schwiegersohn anfallenden Anteil der Geldzuwendungen zurückverlangen.

 

Normenkette

BGB § 242

 

Fundstellen

Haufe-Index 541576

NJW 1992, 1461

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