Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Berechnung der Kündigungsfrist bei Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Ehegatten des früheren Mieters
Leitsatz (redaktionell)
Für die Berechnung der Kündigungsfrist gemäß BGB § 565 Abs 2 S 2 ist auch diejenige Zeit, in der der jetzige Mieter auf Grund eines Mietvertrages seines früheren Ehegatten die Wohnung berechtigt bewohnt hat, mit zu berücksichtigen.
Normenkette
Verfahrensgang
LG Stuttgart (Entscheidung vom 01.06.1983; Aktenzeichen 5 S 378/82) |
Fundstellen
Dokument-Index HI542166 |
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