Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Berechnung der Kündigungsfrist bei Kündigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Ehegatten des früheren Mieters

 

Leitsatz (redaktionell)

Für die Berechnung der Kündigungsfrist gemäß BGB § 565 Abs 2 S 2 ist auch diejenige Zeit, in der der jetzige Mieter auf Grund eines Mietvertrages seines früheren Ehegatten die Wohnung berechtigt bewohnt hat, mit zu berücksichtigen.

 

Normenkette

BGB § 565 Abs. 2 S. 2

 

Verfahrensgang

LG Stuttgart (Entscheidung vom 01.06.1983; Aktenzeichen 5 S 378/82)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542166

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