Entscheidungsstichwort (Thema)

Prüfungspflicht des Grundbuchamts im Hinblick auf eine mögliche Gesamtvermögensverfügung eines Ehegatten

 

Orientierungssatz

Bei der Verfügung eines im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten über ein Grundstück oder einen Miteigentumsanteil an einem solchen ist das Grundbuchamt nur dann berechtigt und verpflichtet, den Nachweis der Zustimmung des anderen Ehegatten oder aber den Nachweis weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt weiteren Vermögens zu verlangen, wenn sich im Zeitpunkt der Eintragung aus den Eintragungsunterlagen oder anderen sonst bekannten Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Tatbestandsvoraussetzungen einer Verfügungsbeschränkung nach BGB § 1365 Abs 1 vorliegen (vergleiche BGH, 1961-04-28, V ZB 17/60, BGHZ 35, 135).

 

Normenkette

GBO § 20; BGB § 1365

 

Fundstellen

DNotZ 1989, 577

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