Leitsatz (amtlich)
Auf eine unterstellte systematische Verfolgung durch "verfassungsfeindliche Freisler-Juristen" gestützte Ablehnungsgesuche sind rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig. Das Verbot der Selbstentscheidung gilt in diesem Fall nicht.
Ein Recht auf Einsicht in Geschäftsverteilungspläne vergangener Jahre besteht nicht allgemein, sondern erfordert die Darlegung einer konkreten rechtlichen Beeinträchtigung.
Normenkette
EGGVG §§ 23-24; GNotKG § 36; GVG § 21e; ZPO §§ 44-45
Tenor
I. Der Antrag vom 16.06.2020 auf gerichtliche Entscheidung sowie die Ablehnungsgesuche vom 22.06.2020 und 06.09.2020 werden verworfen.
II. Der Antragsteller hat die Gerichtskosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Verfahrenswert wird auf 5000,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I. Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 16.06.2020 gegenüber dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken die Übersendung sämtlicher Geschäftsverteilungspläne des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken für die Zeiträume begehrt, in denen der Richter am Bundesgerichtshof ... dort tätig gewesen ist. Dabei hat er vorgetragen, dass der Richter an einem seine Person betreffenden Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof beteiligt sei. Er wolle daher prüfen, ob der Richter am Bundesgerichtshof ... während seiner Tätigkeit bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken mit anderen Richtern, welche ihm nachweislich geschadet hätten, zusammengearbeitet habe und daher eventuell aus verfahrensfremden Motiven handeln würde.
Der Antrag ist von dem Präsidenten des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken mit Verfügung vom 02.07.2020 zurückgewiesen worden. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass eine Einsicht in die Geschäftsverteilungspläne vorangegangener Jahre allenfalls im Zusammenhang mit einer konkreten, den Antragsteller belastenden Entscheidung in Betracht kommen könne, wenn für die betreffende Entscheidung die fehlerhafte Geschäftsverteilung gerügt werden solle. Ein solches berechtigtes Interesse habe der Antragsteller nicht dargelegt. Ob Richter am Bundesgerichtshof ... beruflich mit Richtern aus dem Bezirk zu tun hatte sei ohne Bedeutung für die Frage, ob dem Anspruch des Antragstellers auf den gesetzlichen Richter vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken Genüge getan wurde.
Gegen diese Entscheidung wendet sich der Antragsteller mit seinem bereits am 16.06.2020 gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Er vertritt die Ansicht, sein begründetes Interesse ergebe sich aus § 21g Abs. 2 GVG. Er sei nachweislich wiederholt Opfer einer bandenmäßigen verfassungswidrigen Entrechtung und Verfolgung seitens der Justiz geworden. Eine Beteiligung des besagten Richters sei nicht auszuschließen.
Mit Schreiben vom 22.06.2020 lehnte der Antragsteller die Unterzeichnenden für alle seine Person betreffenden Verfahren bei dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken als befangen ab. Zur Begründung führte er aus, dass die Senatsmitglieder Bestandteil der "schwer kriminellen, terroristisch-verfassungsfeindlichen Vereinigung von Freisler-Juristen innerhalb der Justiz" seien, deren Opfer er wiederholt geworden sei. Mit Schreiben vom 06.09.2020 lehnte er den Vorsitzenden erneut ab, da durch die Anfrage und Gelegenheit zur Stellungnahme mit Verfügung vom 03.09.2020 sein Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt und er aufgrund seiner gesundheitlichen Situation, seiner finanziellen Mittel und seiner Bildung benachteiligt werde.
II. 1. Die Ablehnungsgesuche und der Antrag auf gerichtliche Entscheidung sind unzulässig.
a. Die Ablehnungsgesuche sind rechtsmissbräuchlich. Sie sind erkennbar ausschließlich auf eine Verschleppung des Verfahrens und/oder die Verfolgung anderer verfahrensfremder Zwecke gerichtet. Der Antragsteller hat nach der Trennung von seiner Ehefrau eine Vielzahl familiengerichtlicher Verfahren anhängig gemacht oder wurde in Anspruch genommen. Daran anknüpfend kam es zu zahlreichen Rechtsmittel- und auch Strafverfahren. In einem großen Teil dieser Verfahren hat der Antragsteller nicht nur eine Vielzahl Dienstaufsichtsbeschwerden, Gegenvorstellungen, Anhörungsrügen und Strafanzeigen angebracht, sondern auch unzählige Ablehnungsgesuche gegen die zuständigen Richterinnen und Richter gestellt. Dabei geht der Antragsteller davon aus, dass alle Gerichtspersonen, die seinen Anträgen nicht stattgeben, willkürlich und von sachfremden Motiven geleitet handeln. Zwischenzeitlich unterstellt er eine gezielte Verfolgung durch "verfassungsfeindliche Freisler-Juristen". Der Antragssteller sieht sich als Opfer einer Justiz, der es in erster Linie darum geht, ihm unter Beugung des Rechts zu schaden. Auch die vorliegenden Ablehnungsgesuche erfolgten ausweislich der in weiten Teilen wirren und grob beleidigenden Begründung aus dieser Überzeugung heraus. Allein der Umstand, dass der Antragsteller aus einer Anfrage mit Äußerungsfrist eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs herleiten will zeigt - ungeachtet des Umstands, dass behauptete Verfahr...