Verfahrensgang
VG Minden (Aktenzeichen 13 K 1912/00.PVB) |
Nachgehend
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Tatbestand
I.
Zwischen den Beteiligten im Streit steht die am 9. Mai 2000 im Bereich des Abgesetzten Technischen Zugs 145 (AbgTZg 145) stattgefundene Personalratswahl.
Antragsteller ist der Zugführer des in C. /B. stationierten Abgesetzten Technischen Zugs 145. Dieser ist Teil der sog. V. Lehrgruppe der Technischen Schule der Luftwaffe 1 (V./TSlw1), eines aus Einheiten und Einrichtungen bestehenden Verbands mit Standort F., das etwa 130 km von C. /B. entfernt liegt.
Zu diesem Verband zählen neben dem Stab und der Stabskompanie (Lehrgruppe E Technische Schule der Luftwaffe 1) eine 17. Inspektion (17./TSLw1), eine trinationale Ausbildungseinrichtung (sog. International Training Cell), eine Radarführungskompanie (18./TSLw1 RadarFUEKp), eine technische Kompanie (19. TSLw1 Tkp), eine Luftwaffensanitätsstaffel (LwSanStff V./TSLw1) und der AbgTZg 145 in C. /B.. Ende 1994 wurde außerdem die Dienststelle „Programmierzentrum der Luftwaffe für Luftverteidigung” in F. gemäß § 12 Abs. 2 BPersVG der Dienststelle V./TSLw 1 zugeordnet.
Nach seiner Aufgabenstellung untergliedert sich der Verband in den Bereich der Durchführung lehrgangsgebundener Fachausbildung und den Bereich einer Luftverteidigungskampfführungsanlage (LVKaFüAnl), die ein Nato-Projekt zur Beobachtung des Luftraumes innerhalb eines sog.
Control und Reporting Centers (CRC) betreut.
Im Einzelnen gilt für den hier maßgeblichen Zeitpunkt der in Streit stehenden Personalratswahl vom 9. Mai 2000: Einsatzleitung und technische Leitung sind Teileinheiten des Stabes zum Betrieb des CRC.
Die Stabskompanie, zu der die Lehrgruppe E der Technischen Schule der Luftwaffe 1 gehört, betreibt die Fernmeldezentrale, die Technische Einsatzzentrale, Kryptogeräte etc.
Der 17. Inspektion obliegt die Durchführung der lehrgangsgebundenen Fachausbildung.
Das sog. International Training Cell führt lehrgangsgebundene Ausbildungen entsprechend einem trinationalen Übereinkommen durch.
Zu den Aufgaben der Radarführungskompanie (18. Kompanie) gehören: Betreiben der Luftwaffenkampfführungsanlage im Dauereinsatz, Erstellen und Identifizieren der Luftlage, Führen von Abfangjägern etc.
Die technische Kompanie (19. Kompanie) ist u. a. zuständig für die Wartung und Instandsetzung der Gefechtführungssysteme.
Die Aufgaben für das Programmierzentrum bestehen u. a. darin, Kenntnisse von EDV-Anlagen im bodengestützten Führungssystem der integrierten Nato-Luftverteidigung zu gewinnen sowie Fehler und Mängel freigegebener Einsatzsoft/Firmware zu beseitigen.
Dem Abgesetzten Technischen Zug 145 in C. obliegt das Betreiben der Geräte und technischen Einrichtungen des Abgesetzten Zugs im Dauereinsatz; dabei ist u.a. die Einsatzbereitschaft der technischen Einrichtungen durch Betreiben und Entstören der Radargeräte und der Maschinenanlagen im Dauereinsatz sicherzustellen.
Die Aufgaben der verschiedenen Einheiten und Einrichtungen wurden sowohl durch zivile Beschäftigte als auch durch Zeit- und Berufssoldaten erledigt. Insgesamt waren in der V. Lehrgruppe der Technischen Schule der Luftwaffe 1 im Mai 2000 ungefähr 532 Personen, davon 22 Beamte, 35 Angestellte, 74 Arbeiter, 401 Soldaten tätig. Der Schulanteil belief sich nach dem im September 2000 eingereichten Schaubild des Antragstellers auf 52 Personen, davon eine Zivilbeschäftigte. Zur Erfüllung der Einsatzaufgaben standen dem Abgesetzten Technischen Zug 145 19 zivile Beschäftigte und 35 Zeit- und Berufssoldaten zur Verfügung.
Zum 15. März 2000 erfolgte eine Änderung in der Arbeitsorganisation der V. Lehrgruppe der Technischen Schule der Luftwafffe 1. In einer sog. Phase 1 der Weiterentwicklung und Anpassung des Radarführungsdienstes wurde im Kern der Einsatz im Dienstbetrieb von zuvor 7 Tagen/24 Stunden auf 7 Tage/12 Stunden reduziert, mit dem Ziel, die erwirtschafteten Personalgewinne – soweit entsprechend qualifiziert – der gebundenen Ausbildung bei der 17. Inspektion zukommen zu lassen, um u. a. die hohe Gastlehrerquote zu reduzieren.
Der hier streitigen Personalratswahl im Mai 2000 beim Abgesetzten Technischen Zug 145 vorausgegangen waren die Personalratswahlen 1996. Neben dem örtlichen Personalrat wählten seinerzeit die zivilen Beschäftigten des Verbands gemeinsam mit den drei Zivilbeschäftigten des Programmierzentrums der Luftwaffe für Luftverteidigung einschließlich der zivilen Beschäftigten des Abgesetzten Technischen Zugs 145 einen Gesamtpersonalrat. Nachdem das Bundesministerium der Verteidigung in Bonn schon Anfang 1996 die gesamte Dienststelle auch hinsichtlich der Soldaten für personalratsfähig gehalten hatte, erfolgten am 13. und 14. Mai 1997 Nachwahlen der Soldatenvertreter zu den örtlichen Personalräten und zum Gesamtpersonalrat. Die Nachwahlen zum Personalrat in der Stammdienststelle in F. und zum Gesamtpersonalrat wurden auf gerichtlichen Antrag für...