Rz. 16

Nach Einreichung aller Dokumente wird das Unternehmen im Register eingetragen und die Gesellschaft erhält die Gründungsurkunde (certificate of Incorporation). Der private limited ist die Geschäftsaufnahme mit der Gründung gestattet; die Gründungsurkunde ist hierfür nicht zwingend erforderlich.

 

Rz. 17

Sodann erfolgt die Berufung des chief executive innerhalb von 14 Tagen und des ersten Wirtschaftsprüfers spätestens 60 Tage nach der Gründung. Das Firmensiegel wird festgesetzt und die Firmenkonten werden eröffnet. Die Namen der Gründer werden in das Mitgliederregister aufgenommen und die Anteile werden ausgegeben.

 

Rz. 18

Der registrar hat sich bei der Gründung an einen festen Zeitplan zu halten. Dieser findet sich in sec. 9 der Companies (Registration Offices) Regulations, 2003. Die erforderliche Zeit der Gründung beträgt demnach zwei bis drei Wochen. Das Stammkapital muss dabei innerhalb des Gründungsprozesses nicht eingezahlt werden.

 

Rz. 19

Die private limited company by shares wird auf unbestimmte Zeit errichtet und endet mit ihrer formalen Abwicklung.

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