I. Allgemeines
Rz. 132
Für das Steuerrecht ist in Pakistan das Federal Board of Revenue zuständig. Das Steuerjahr in Pakistan geht vom 1.7. bis zum 30.6. des Folgejahres. Bei der Besteuerung wird zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden. Bei den indirekten Steuern (u.a. Umsatzsteuer) besteht derzeit generell ein Steuersatz von 17 %.
Rz. 133
Die Einkommensteuer fällt unter die direct taxes. Die Einkommensteuer wird geregelt in der Income Tax Ordinance, 2001, und den Income Tax Rules, 2002. Section 94 der Income Tax Ordinance, 2001, bestimmt, dass die Besteuerung der Gesellschaft und der Gesellschafter gesondert erfolgt.
II. Besteuerung der Gesellschaft
Rz. 134
Die Besteuerung einer Gesellschaft in Pakistan ist von ihrem Sitz abhängig. Der Sitz der Gesellschaft wird als in Pakistan bestehend angenommen, wenn die Gesellschaft nach pakistanischem Recht gegründet wurde. Gesellschaften, die nach einem anderen Recht gegründet werden, sind in Pakistan steuerpflichtig, wenn die Kontrolle des Unternehmens und das Management in Pakistan ansässig sind. Diese resident companies sind in Pakistan vollständig steuerpflichtig.
Rz. 135
Gesellschaften, die nach den oben genannten Kriterien nicht in Pakistan ansässig sind, sind jeweils nur bezüglich des in Pakistan erworbenen Einkommens steuerpflichtig. Diesbezüglich liegt aber seit dem 30.12.1995 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vor.
Rz. 136
Der Einkommensteuersatz für Gesellschaften liegt derzeit bei 33 %. Für sog. small companies besteht ein Steuersatz von 25 %. Diese small companies sind in sec. 1 (59a) der Income Tax Ordinance, 2001, legal definiert. Dies sind alle Gesellschaften, die ein Stammkapital von nicht mehr als 25 Mio. Rupien haben und nicht mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigen sowie einen Jahresumsatz von nicht mehr als 250 Mio. Rupien erreichen. Weiterhin dürfen diese small companies nicht aus der Splittung nnn Spaltung oder einer Wiederaufnahme einer bereits bestehenden Gesellschaft entstanden sein.
III. Besteuerung der Gesellschafter
Rz. 137
Bei der Besteuerung der Gesellschafter wird zwischen Dividenden von resident companies und non resident companies unterschieden. Section 81 definiert die resident company als Gesellschaft, die gemäß dem pakistanischen Recht gegründet wurde. Weiterhin müssen das Management und die Kontrolle dieser Gesellschaft während des gesamten Steuerjahres in Pakistan sein. Die Besteuerung der Gesellschafter von resident companies ist in sec. 5 i.V.m. dem first schedule, part i in division III rate of Dividend Tax der Companies Tax Ordinance, 2001, geregelt. Danach fällt bei Dividenden einer private limited by shares ein Steuersatz von 10 % an.
Rz. 138
Bei Dividenden von non resident companies ist die Besteuerung nach den Grundsätzen der Besteuerung von Einkommen aus Business anzuwenden.
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