Bei dieser Form des Mieterwechsels wird der Vertrag mit dem Altmieter durch Vereinbarung aufgehoben und ein neues Vertragsverhältnis mit dem Neumieter begründet.
Formlose Vertragsaufhebung
Die Vertragsaufhebung ist formlos möglich.
Der Vertrag mit dem Neumieter bedarf beim befristeten Mietvertrag der Schriftform, wenn die Vertragszeit die Dauer eines Jahres überschreitet.
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