Begriff

Ein Mieterwechsel findet i. d. R. statt durch Beendigung des alten und Abschluss eines neuen Mietvertrags. Möglich ist aber auch eine Vertragsübernahme durch einen dreiseitigen Vertrag bzw. einen zweiseitigen Vertrag mit Zustimmung des Vermieters. Findet ein Vermieterwechsel infolge eines Eigentümerwechsels statt, so ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" zu berücksichtigen. Ist eine Gesellschaft am Mietvertrag beteiligt, so sind je nach Gesellschaftsform unterschiedliche rechtliche Konsequenzen zu beachten.

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