Nr. Gebührentatbestand Gebührenbetrag oder Satz der jeweiligen Gebühr 1110 und 1111

Vorbemerkung 1:

(1) Im berufsgerichtlichen Verfahren bemessen sich die Gerichtsgebühren vorbehaltlich des Absatzes 2 für alle Rechtszüge nach der rechtskräftig verhängten Maßnahme.

(2) Wird ein Rechtsmittel oder ein Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, so hat das Gericht die Gebühr zu ermäßigen, soweit es unbillig wäre, das Mitglied der Patentanwaltskammer damit zu belasten.

(3) Im Verfahren nach Wiederaufnahme werden die gleichen Gebühren wie für das wiederaufgenommene Verfahren erhoben. Wird jedoch nach Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens das frühere Urteil aufgehoben, gilt für die Gebührenerhebung jeder Rechtszug des neuen Verfahrens mit dem jeweiligen Rechtszug des früheren Verfahrens zusammen als ein Rechtszug. Gebühren werden auch für Rechtszüge erhoben, die nur im früheren Verfahren stattgefunden haben.

 

Abschnitt 1

Verfahren vor dem Landgericht

 

 

Unterabschnitt 1

Berufsgerichtliches Verfahren erster Instanz

 

1110 Verfahren mit Urteil bei Verhängung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen:

 

 

1. einer Warnung,

 

 

2. eines Verweises,

 

 

3. einer Geldbuße … 240,00 EUR
1111 Verfahren mit Urteil bei Ausschließung aus der Patentanwaltschaft oder der Aberkennung der Befugnis zur Beratung und Vertretung nach § 3 480,00 EUR

 

Unterabschnitt 2

Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds oder über die Rüge

 

1120 Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Androhung oder die Festsetzung eines Zwangsgelds nach § 50 Abs. 3 PAO:

 

 

Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen 160,00 EUR
1121 Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rüge nach § 70a Abs. 1 PAO:

 

 

Der Antrag wird verworfen oder zurückgewiesen 160,00 EUR

 

Abschnitt 2

Verfahren vor dem Oberlandesgericht

 

 

Unterabschnitt 1

Berufung

 

1210 Berufungsverfahren mit Urteil … 1,5
1211 Erledigung des Berufungsverfahrens ohne Urteil … 0,5

 

Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Berufung vor Ablauf der Begründungsfrist.

 

 

Unterabschnitt 2

Beschwerde

 

1220 Verfahren über Beschwerden im berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:

 

 

Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen … 50,00 EUR

 

Von dem Mitglied der Patentanwaltskammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist.

 

 

Abschnitt 3

Verfahren vor dem Bundesgerichtshof

 

 

Unterabschnitt 1

Revision

 

1310 Revisionsverfahren mit Urteil oder mit Beschluss nach § 98 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO 2,0
1311 Erledigung des Revisionsverfahrens ohne Urteil und ohne Beschluss nach § 98 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 349 Abs. 2 oder Abs. 4 StPO 1,0

 

Die Gebühr entfällt bei Zurücknahme der Revision vor Ablauf der Begründungsfrist.

 

 

Unterabschnitt 2

Beschwerde

 

1320 Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision:

 

 

Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen … 1,0
1321 Verfahren über sonstige Beschwerden im berufsgerichtlichen Verfahren, die nicht nach anderen Vorschriften gebührenfrei sind:

 

 

Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen … 50,00 EUR

 

Von dem Mitglied der Patentanwaltskammer wird eine Gebühr nur erhoben, wenn gegen es rechtskräftig eine berufsgerichtliche Maßnahme verhängt worden ist.

 

 

Abschnitt 4

Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

 

1400 Verfahren über die Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör:

 

 

Die Rüge wird in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen … 50,00 EUR

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