§ 1 Anwendungsbereich

Für die im Patentgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt gelten ergänzend zu den Bestimmungen des Patentgesetzes und der DPMA-Verordnung die Bestimmungen dieser Verordnung.

[1] § 1 geändert durch Verordnung zur Änderung der Patentverordnung und der Wahrnehmungsverordnung. Anzuwenden ab 01.06.2004.

§ 2 DIN-Normen, Einheiten im Messwesen, Symbole und Zeichen

 

(1) DIN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

 

(2) 1Einheiten im Messwesen sind in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung[1] und der hierzu erlassenen Ausführungsverordnung in den jeweils geltenden Fassungen anzugeben. 2Bei chemischen Formeln sind die auf dem Fachgebiet national oder international anerkannten Zeichen und Symbole zu verwenden.

[1] Geändert durch Dritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen vom 10.12.2012. Anzuwenden ab 01.01.2013.

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