2. |
Die Zeichnungen sind mit ausreichendem Kontrast, in dauerhaften, schwarzen, ausreichend festen und dunklen, in sich gleichmäßigen und scharf begrenzten Linien und Strichen ohne Farben auszuführen. |
9. |
Folgende Formate für Bilddateien sind bei einer elektronischen Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt zulässig: |
Grafikformat | Kompression | Farbtiefe | Beschreibung |
TIFF | keine oder LZW oder FAX Group 4 | 1 bit/p oder (Schwarzweiß) | Maximale Größe 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4)[2] und einer Auflösung von 300*300 dpi entsprechend einer Pixelzahl (B*L) von 2480*3508 Pixel |
TIFF | keine oder LZW oder FAX Group 4 | 8 bit/p (256 Graustufen) | Maximale Größe 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4)[3] und einer Auflösung von 150*150 dpi entsprechend einer Pixelzahl (B*L) von 1240*1754 |
JPEG | individuell | 24 bit/p | Maximale Größe 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4)[4] und einer Auflösung von 150*150 dpi Nur Graustufen werden akzeptiert |
keine | Nur Schwarzweiß zulässig | Folgende Schriften (Fonts) sind erlaubt:
Farbige Grafiken sind unzulässig. Eine Verwendung von bei PDF-Dateien möglichen Nutzungseinschränkungen auf Dateiebene durch kryptographische Mittel (Verschlüsselung, Deaktivierung der Druckmöglichkeit) ist nicht zulässig. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen