Pensionäre haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall. Sie ergänzen diesen Beihilfeanspruch regelmäßig durch eine private Krankenversicherung, die lediglich die durch den Beihilfeanspruch nicht abgedeckten Kosten umfasst (= Teilversicherung).

Pensionäre können sich aber auch alternativ in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern[1], wobei in der gesetzlichen Krankenversicherung keine auf den Beihilfeanspruch abgestimmte Versicherung (Restkostenversicherung) abgeschlossen werden kann. Pensionäre erwerben daher dort den vollen Krankenversicherungsschutz.

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