Das Bedarfsermittlungsverfahren erfolgt mit Aufstellung des Teilhabeplans und ggf. Durchführung eines Teilhabeplanverfahrens.[1] Bei Beteiligung eines Trägers der Sozialhilfe ist zudem das Gesamtplanverfahren[2] zu beachten.[3] Die auf dieser Grundlage zu treffende trägerübergreifende Bedarfsfeststellung soll eine umfassende, nahtlose, zügige, einheitliche und wirtschaftliche Leistungserbringung in Form eines Persönlichen Budgets ermöglichen.

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