(1) In den Geburtsschein werden die Vornamen und der Familienname des Kindes sowie Ort und Tag seiner Geburt aufgenommen.

 

(2) 1Ein im Geburtenbuch enthaltener Randvermerk ist bei der Ausstellung des Geburtsscheines zu berücksichtigen. 2Weitere Angaben, insbesondere solche, die nicht aus dem Geburtenbuch ersichtlich sind, darf der Geburtsschein nicht enthalten.

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