Begriff

Für die Philippinen gilt das deutsch-philippinische Abkommen über Soziale Sicherheit. Das Abkommen gilt für alle Sachverhalte, die vom persönlichen, sachlichen und gebietlichen Geltungsbereich erfasst werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Philippinen wurde das deutsch-philippinische Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen, das am 1.6.2018 in Kraft getreten ist. Im deutschen Recht sind insbesondere die Vorschriften des SGB IV und des SGB V zu beachten.

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