Rz. 130
Das polnische Recht enthält keine Bestimmungen über registrierte, heterosexuelle oder gleichgeschlechtliche, Partnerschaften. Die Anerkennung der Folgen solcher Beziehungen ist problematisch und wird in Polen oft als ordre public-widrig gesehen.[116] Die Lebenspartner werden als Partner einer rein faktischen nichtehelichen Lebensgemeinschaft (konkubinat) behandelt. Unabhängig von den Bestimmungen des Registerstatuts ist es daher ratsam, die Rechte der Lebenspartner in Polen, soweit möglich, vertraglich sowie durch entsprechende Vollmachten, Testamente usw. zu sichern. Unabhängig davon müssen die Lebenspartner mit Problemen im öffentlichen Recht, darunter im Steuer- und Ausländer- sowie im Sozialversicherungsrecht, rechnen.
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