I. Besteuerung der Gesellschaft

 

Rz. 161

Die Einkünfte der Sp. z o.o. unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 19 %.

 

Rz. 162

Die Umsätze der Sp. z o.o. sind umsatzsteuerpflichtig. Der VAT-Steuersatz beträgt grundsätzlich 23 %. Für bestimmte Waren und Dienstleistungen sind Präferenzsteuersätze vorgesehen; diese betragen 8 %, 5 % oder 0 % (was nicht einer ebenfalls dem polnischem Recht bekannten Befreiung von der VAT-Steuerpflicht gleichkommt). Das polnische Steuerrecht lässt es grundsätzlich zu, die abzuführende VAT-Steuer um die Vorsteuer zu vermindern.

 

Rz. 163

Eine Steuer mit praktischer Bedeutung für die Sp. z o.o. ist die sog. Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte (PCC). Diese fällt etwa bei einer Kapitalerhöhung der Sp. z o.o. an. Bei Kapitalerhöhungen beträgt der PCC-Steuersatz 0,5 % der Kapitalerhöhung. Bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen fällt ebenfalls PCC an, in diesem Fall jedoch in Höhe von 1 % des Anteilswertes.

II. Besteuerung der Gesellschafter

 

Rz. 164

Auf Dividenden, welche eine Sp. z o.o. an ihre Gesellschaft ausschüttet, fällt eine Quellensteuer i.H.v. 19 % an. Dies gilt unabhängig davon, ob der Gesellschafter eine natürliche oder juristische Person ist. Sonderbestimmungen ergeben sich aus den Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn der Gesellschafter eine ausländische Kapitalgesellschaft, etwa eine deutsche GmbH, ist, kann jedoch aufgrund der in Polen umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie die Ausschüttung von Dividenden unter bestimmten Bedingungen steuerfrei erfolgen. Dies ist der Fall, wenn die ausländische Kapitalgesellschaft, welche Gesellschafter der Sp. z o.o. ist, ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU hat und (derzeit) eine Beteiligung von mindestens 10 % an der Sp. z o.o. über einen Zeitraum von zwei Jahren hält. Dabei sind aber auch weitere Bedingungen zu erfüllen.

 

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