Rz. 223
Ein Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, das diesen Namen trägt, gibt es in Portugal nicht. Weggefallen ist damit auch die Erbersatzsteuer (Imposto sobre as Sucessões e Doações por Avença), die anstelle der Erbschaftsteuer als Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Dividenden inländischer wie ausländischer Aktionäre erhoben wurde. Die Besteuerung der Übertragung von Geschäftsanteilen findet nicht im Voraus pauschaliert, sondern erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung statt. Allerdings hat der Gesetzgeber unentgeltliche Vermögensverfügungen nicht vollständig von der Besteuerung freigestellt. Der Anwendungsbereich des bereits existierenden Stempelsteuergesetzes wurde insoweit um den Tatbestand der unentgeltlichen Vermögensverfügungen ergänzt (Art. 1 Abs. 1 Código do Imposto do Selo).
Rz. 224
Es gilt das Territorialitätsprinzip, d.h. es werden alle unentgeltlichen Übertragungsvorgänge der Besteuerung unterworfen, die sich auf Güter beziehen, die in Portugal belegen sind (Art. 4 Abs. 3 Código do Imposto do Selo). Als in Portugal belegen gelten in diesem Sinne: Rechte an beweglichen und unbeweglichen Sachen (Immobilien), in Portugal register- oder einschreibungspflichtiges bewegliches Vermögen, Forderungen oder Eigentumsrechte von natürlichen Personen oder Unternehmen, soweit der Schuldner seinen Wohnsitz, Sitz, seine tatsächliche Geschäftsleitung oder seine Betriebsstätte in Portugal hat, sowie Beteiligungen an Unternehmen, soweit das Unternehmen an dem die Beteiligung gehalten wird, seinen Sitz, seine tatsächliche Geschäftsleitung oder seine Betriebsstätte in Portugal hat und der Erwerber ebenfalls in Portugal ansässig ist. Schließlich werden Marken- und Autorenrechte und andere artverwandte Rechte besteuert, soweit diese in Portugal registriert oder registerpflichtig sind (Art. 4 Abs. 4 Código do Imposto do Selo). Als in Portugal belegen gelten insbesondere auch Geldbeträge oder Kryptowährungen, die bei Institutionen eingelegt sind, die in Portugal ihren Sitz, ihre tatsächliche Geschäftsleitung oder ihre Betriebsstätte haben. Soweit die Geldbeträge nicht bei Institutionen eingezahlt sind oder es sich um Kryptowährungen handelt, gelten diese im Erbfall auch dann als in Portugal belegen, wenn der Erblasser in Portugal sein Domizil (Wohnsitz) hat.
Rz. 225
Als in Portugal ansässig gelten Personen, die sich innerhalb eines Kalenderjahres 183 Tage in Portugal aufgehalten haben. Es zählen alle Tage und angefangenen Tage, die zu einer Übernachtung in Portugal geführt haben. Als ansässig gilt außerdem, wer sich zwar weniger Zeit in Portugal aufgehalten hat, aber im Inland über eine Wohnung verfügt, die so ausgestattet ist, dass zu vermuten ist, dass sie als gewöhnliche Wohnung genutzt werden soll.
Bis zum Jahr 2023 sind vermehrt Deutsche nach Portugal verzogen, um von einem steuerlichen Sonderstatus (Residente Não Habitual (RNH Status) – Non Habitual Residency (NHR Status) zu profitieren. Diese Personen gelten als in Portugal ansässig mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.