Rz. 45
Die Kapitalerhöhung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss mit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens ¾ aller Stimmen, der die Art der Erhöhung und den Zeitraum der Einzahlung, die Beträge der beteiligten Gesellschafter, den Nominalwert der neuen Beteiligungen und, falls vorhanden, die Höhe eines Aufgelds (Agio) regelt. In dem Gesellschafterbeschluss wird auch ausgeführt, ob Gesellschafter ein ihnen bei einer Kapitalerhöhung in Geld zustehendes Vorzugsrecht geltend machen.
Rz. 46
Der in Schriftform abzufassende Beschluss muss innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung umgesetzt werden. Wird die beschlossene Kapitalerhöhung nicht in der vorgesehenen Frist umgesetzt, muss ein neuer Beschluss gefasst werden. Sacheinlagen müssen bis Durchführung der "escritura" bzw. Anfertigung des privatschriftlichen Dokuments in voller Höhe eingebracht sein. Für den Fall, dass hinsichtlich der Einbezahlung des Kapitals kein Zeitpunkt vereinbart wurde, wird die Zahlung vor der Anfertigung der Gründungsurkunde fällig. Im Fall zeitlich gestaffelter Einzahlungen auf die Kapitalerhöhung muss der volle Betrag der beschlossenen Kapitalerhöhung spätestens fünf Jahre nach dem Datum des entsprechenden Beschlusses einbezahlt sein. Die "escritura" bzw. das privatschriftliche Dokument wird von dem Geschäftsführer unterzeichnet. Er erklärt auf seine persönliche Haftung hin, welche Einlagen schon realisiert wurden und dass sonst keine weiteren Einlagen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung geschuldet sind. Bei der Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rücklagen ist erforderlich, dass zeitnah über die Unternehmensbilanz abgestimmt wurde. Erfolgt die Kapitalerhöhung innerhalb der ersten sechs Monate nach Feststellung des Jahresabschlusses, kann die Abstimmung über die vorhandenen freien und gesetzlichen Rücklagen anhand der Jahresbilanz erfolgen. Ist die Kapitalerhöhung später vorgesehen, muss anhand einer Sonderbilanz abgestimmt werden. Eine Kapitalerhöhung durch Umwandlung von Rücklagen kann nur stattfinden, wenn das Kapital der Gesellschaft vollständig einbezahlt ist.