Rz. 56

Abweichend von anderen romanischen Rechten erkennt der portugiesische Código Civil das eigenhändige Testament (testamento ológrafo) grundsätzlich nicht als wirksame letztwillige Verfügung an. Das testamento ológrafo, d.h. das holographische Testament, das vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, findet lediglich in der Form des verschlossenen, auch mystisch genannten, Testaments (testamento cerrado, Art. 2206 CC) Anwendung (siehe Rdn 58 ff.).[44] Der Erblasser kann außerdem in der Form des öffentlichen Testaments (testamento público, Art. 2205 CC) wirksam testieren.

 

Rz. 57

Daneben kennt das portugiesische Recht Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen oder Ausnahmesituationen wie beispielsweise für den Erblasser, der sich in Todesgefahr befindet. Vorgesehen sind insoweit folgende besondere Testamentsformen:[45] das öffentliche bzw. verschlossene Militärtestament (testamento militar público, Art. 2211 CC; bzw. testamento militar cerrado, Art. 2212 CC),[46] das Seetestament (testamento marítimo, Art. 2214–2118 CC),[47] das Lufttestament (Art. 2219 CC)[48] sowie das Katastrophentestament (Art. 2220 CC).[49] Bei diesen Sonderformen handelt es sich um vorläufige Testamente, deren Geltung zwei Monate nach Wegfall des Grundes, der den Testator an der Errichtung eines Testaments nach den allgemeinen Regeln hindert, endet.

[44] Klarstellung gegenüber dem Länderbericht Portugal, Rn 45, in: Süß/Haas (Hrsg.), Erbrecht in Europa, 1. Aufl. 2004.
[45] Vgl. Rau, ZVglRWiss 80 (1981), 249 mit entsprechendem Hinweis.
[46] Art. 2210 CC, gilt für Soldaten und diesen gleichgestellte Personen (d.h. Zivilisten im Dienst des Militärs, vgl. Valada, S. 8).
[47] Dazu etwa Valada, S. 10 f.
[48] Mit Verweis auf Seetestament, siehe dazu etwa Valada, S. 10 f.
[49] Dazu Valada, S. 11.

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