(1) 1§ 8 Satz 3, § 11 Abs. 2, § 21 Abs. 4 und § 57 Abs. 3 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2Im übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 1998 in Kraft.

 

(2) (Aufhebungsvorschriften)

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