Sachverhalt

Nach dem Altersteilzeitvertrag erhält ein Arbeitnehmer ein Regelarbeitsentgelt von 2.000 EUR. Der Arbeitnehmer leistet Mehrarbeit und erhält dafür in dem entsprechenden Monat eine Mehrarbeitsvergütung von 500 EUR.

Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen?

Ergebnis

 
Beitragspflichtige Einnahme in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 2.500 EUR
Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung (80 % von 2.000 EUR) 1.600 EUR

Die Mehrarbeitsvergütung wird bei der Ermittlung der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme in der Rentenversicherung nicht berücksichtigt.

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