Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.600 EUR. Die Entgeltumwandlung für eine Direktzusage beträgt 200 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Arbeitsphase der Altersteilzeit 2.300 EUR. Die Entgeltumwandlung für die Direktzusage i. H. v. 200 EUR besteht weiterhin fort.
Wie hoch sind die beitragspflichtigen Einnahmen?
Ergebnis
Beitragspflichtige Einnahme in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach Entgeltumwandlung | 2.100 EUR |
Zusätzliche beitragspflichtige Einnahme in der Rentenversicherung (80 % von 2.100 EUR) | 1.680 EUR |
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