Sachverhalt
Ein Arbeitgeber gewährte einem Arbeitnehmer am 30.10.2024 ein zinsloses Darlehen von 20.000 EUR für private Zwecke (nicht für Wohnungsbau). Die Laufzeit beträgt 3,5 Jahre. Das Darlehen ist in monatlichen Raten von 500 EUR zurückzuzahlen. Die Raten sollen am Monatsletzten mit der monatlichen Gehaltsabrechnung verrechnet werden. Die Tilgung beginnt am 30.11.2024.
Wie hoch ist der monatliche geldwerte Vorteil und ist er lohnsteuer- und beitragspflichtig?
Ergebnis
Die Zinsverbilligung gehört grundsätzlich zum Arbeitslohn.
Für die Zinsverbilligung gibt es 3 Möglichkeiten der Ermittlung:
- Ermittlung des marktüblichen Zinssatzes anhand nachgewiesener günstiger Marktkonditionen für Darlehen mit vergleichbaren Bedingungen am Abgabeort (abzgl. 4 % Bewertungsabschlag) oder
- Einbeziehung allgemein zugänglicher Internetangebote (z. B. von Direktbanken) ohne Bewertungsabschlag oder
- Verwendung des von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Effektivzinssatzes des entsprechenden Erhebungszeitraums (abzgl. 4 % Bewertungsabschlag).
Für Darlehen mit Vertragsabschluss ab 2003 gilt die MFI-Zinsstatistik. Maßgebend sind die Effektivzinssätze unter "Neugeschäft". Zwischen den einzelnen Kreditarten ist zu differenzieren (z. B. Wohnungsbaukredit, Konsumentenkredit).
Für Oktober 2024 ist der zuletzt veröffentlichte Zinssatz für Konsumentenkredite der Deutschen Bundesbank vom August 2024 mit 6,87 % heranzuziehen. Nach Abzug des Bewertungsabschlags von 4 % (= 0,27 %) ergibt sich ein Maßstabzinssatz von 6,60 %. Die Zinsverbilligung beträgt damit 6,60 % (6,60 % – 0,0 %).
Berechnung |
Geldwerter Vorteil (6,60 % v. 20.000 EUR) |
1.320 EUR |
Davon 1/12 |
110 EUR |
Dieser Vorteil ist in voller Höhe lohnsteuer- und beitragspflichtig, unabhängig von der Zahlungsweise der Zinsen.
Die 50-EUR-Freigrenze wird überschritten. Der verrechnete Sachbezug wird ohne Umsatzsteuer gebucht.