Sachverhalt
Der Arbeitnehmer soll zum 1.2. zusätzlich zu seinem Gehalt einen Firmenwagen mit einem Listenpreis von 32.675 EUR erhalten. Die Versteuerung soll nach der 1-%-Methode erfolgen. Der Arbeitnehmer nutzt den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und seiner 22 km entfernten ersten Tätigkeitsstätte. Der Arbeitgeber wünscht, dass der Arbeitnehmer die Benzinkosten für die Privatfahrten selbst trägt.
Der Arbeitgeber mindert den geldwerten Vorteil im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnungen.
Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil, wenn der Arbeitnehmer die Benzinkosten selbst trägt?
Ergebnis
Die Versteuerung erfolgt mit der 1-%-Methode und der 0,03-%-Methode für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Bruttolistenpreis abgerundet auf volle 100 EUR | 32.600,00 EUR |
Davon 1 % für Privatnutzung | 326,00 EUR |
Zzgl. 0,03 % von 32.600 EUR x 22 km für Fahrten Whg – 1. Tätigkeitsstätte | + 215,16 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt monatlich | 541,16 EUR |
Geldwerter Vorteil für das gesamte Kalenderjahr (541,16 EUR x 12) | 6.493,92 EUR |
Abzgl. Minderung durch selbst getragene Benzinkosten | - 3.800,00 EUR |
Steuer- und beitragspflichtiger geldwerter Vorteil | 2.693,92 EUR |
Praxis-Tipp
Auch wenn der Arbeitnehmer erst zum Ende des Kalenderjahres die Belege vorlegt, ist eine Minderung des geldwerten Vorteils für das ganze Kalenderjahr noch bis zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung – spätestens zum 28.2. bzw. 29.2. des Folgejahres – möglich. Im Unterschied zum vorherigen Beispiel ist im Falle der monatlichen Verrechnung im Lohnsteuerabzugsverfahren nur ein Betrag von 2.693,92 EUR beitragspflichtig.
Hinweis
Die Minderung des geldwerten Vorteils kann höchstens auf 0 EUR erfolgen. Betragen die Benzinkosten mehr als 6.493,92 EUR, wirkt sich der darüber hinausgehende Betrag nicht mehr steuermindernd aus.
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