Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 8.800 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, 9 % Kirchensteuer, freiwillig krankenversichert, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im November 2025 für die Arbeitnehmerin eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 644 EUR und wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn übernommen.
Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?
Ergebnis
Die Direktversicherungsbeiträge sind bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei. Im Jahr 2025 sind 7.728 EUR jährlich steuerfrei (8 % von 96.600 EUR) und 3.864 EUR sozialversicherungsfrei (4 % von 96.600 EUR) bzw. monatlich 644 EUR bzw. 322 EUR.
Gehalt |
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8.800,00 EUR |
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (steuer- und beitragsfrei, gehört nicht zum Gesamtbrutto) |
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322,00 EUR |
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung (steuerfrei, aber beitragspflichtig, gehört nicht zum Gesamtbrutto) |
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322,00 EUR |
Gesamtbruttoverdienst |
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8.800,00 EUR |
Steuerbrutto |
8.800,00 EUR |
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Sozialversicherungsbrutto RV/AV (begrenzt auf BBG) |
8.050,00 EUR |
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Lohnsteuer |
2.176,66 EUR |
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Solidaritätszuschlag |
61,18 EUR |
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Kirchensteuer |
195,89 EUR |
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Gesamtabzug Steuern |
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- 2.433,73 EUR |
Rentenversicherung (9,3 %) |
748,65 EUR |
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Arbeitslosenversicherung (1,3 %) |
104,65 EUR |
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Gesamtabzug Sozialversicherung |
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- 853,30 EUR |
Gesetzliches Netto |
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5.512,97 EUR |
Zuschuss zur freiwilligen KV (8,75 % von 5.512,50 EUR) |
482,34 EUR |
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Zuschuss zur PV bei freiwilliger KV (1,8 % von 5.512,50 EUR) |
99,23 EUR |
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Abführung der freiwilligen KV gesamt (15,5 %) |
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- 964,68 EUR |
Abführung der PV gesamt (4,2 %) |
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-231,54 EUR |
Auszahlungsbetrag |
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4.898,32 EUR |
Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuerfrei und wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, voll steuerpflichtig sowie bei gesetzlich Versicherten kranken- und pflegeversicherungspflichtig.